QuoteLetzte Verwarnung: höre ich noch einen Ton von dir, dann kracht es!
Gehst du mit deinen Kunden vor dem Schreibtisch auch so um?
QuoteLetzte Verwarnung: höre ich noch einen Ton von dir, dann kracht es!
Gehst du mit deinen Kunden vor dem Schreibtisch auch so um?
Und wenn in dem Wohnwagen jemand wohnen würde?
Kann man unangemessene Kosten der Unterkunft eines angemieteten Hauses auch durch die Vermietung eines oder mehrerer Stellplätze auf dem Grundstück (Vermieter wäre einverstanden) senken?
Wenn du mehr als 14,99 h Stunden die Woche arbeitest, fällt das ALG1 weg.
Aufstockung mit ALG2, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, ist bei Bedürftigkeit immer möglich.
Schrieb ich irgendetwas von einer Negativbewerbung?
QuoteUnd angesichts der immer wieder beklagten Personalengpässe in den ARGen - in wie vielen Fällen wird die Anrechnung der Erhöhung wohl erst mal nicht erfolgen, weil es keiner geschafft hat, die Änderungen zu erfassen?
Es muss geschafft werden, dann bleiben halt andere Sachen liegen.
Warum sollte der AG dann ausgerechnet Dich einstellen?
Bewirb Dich vernünftig, überschwängliche Begeisterung für einen notwendigen Umzug musst Du aber nicht bekunden. Was ist, wenn der AG nach 2 Wochen feststellt, dieser AN passt nicht zu uns, leistet nicht so gute Arbeit wie wir es erwarten? Dann bist Du aus deinem sozialen Umfeld rausgerissen, sitzt wieder ohne Job da und viel Geld wurde für einen sinnlosen Umzug verballert.
Also erst mal pendeln, nur ob das mit Kind so einfach machbar ist?
Der kleine ausführende Sachbearbeiter wird Mobbing oder Kündigung im Vorfeld vermeiden, die Anweisung kommt von "oben", da ist man fein raus, es geht hier um die Sicherung der eigenen Haut, menschlich verständlich.
Ein Arbeitsangebot bedeutet noch lange keine Einstellung durch einen Arbeitgeber, da in der Regel Arbeitnehmer vor Ort bevorzugt werden.
Bist du eine spezielle Fachkraft, die händeringend andernorts gesucht wird?
Ein bisschen Gesetz geht nicht, genauso wenig wie ein bisschen schwanger.
Dass die Sachbearbeiter diese gesetzwidrigen Handlungen ausführen ist verständlich, ansonsten würden sie ihren Arbeitsplatz gefährden.
Wenn an dem Stellenvorschlag keine Rechtsfolgenbelehrung hing, dann ist es deine Entscheidung, ob Du darauf reagierst.
Quotep.s. meine tastatur hat gestern gesponnen, deswegen die großschreibung!!!
Wenn die Tastatur schuld wäre, sehe der Text anders aus. Also steh zu den Großbuchstaben.
Dann kann deine Angabe mit der Sperrzeit nicht stimmen.
Quote from mpumpe;55114Es braucht kein Kind von ihm sein, für die Vermutung auf BG reícht daß "Kind(er)" in der gemeinsamen Wohnung vorhanden sind.
Heißt es nicht eher "gemeinsame Kinder" statt gemeinsamer Wohnung?
QuoteAllerdings steht in der Zuweisung der Maßnahme in der Rechtsfolgenbelehrung etwas anderes: "SPERRZEIT 3 Wochen ...... erstmalige Ablehnung......bei Maßnahme bis zu sechs Wochen"
Beziehst Du ALG1?
Quote from Grubenpony;53220
Und bevor du dich jetzt unnötig aufregst, ich bin mit jetzt 46 Jahren selber Mutter von 4 Kindern im Alter von 6 bis 20 Jahren.
Und wer kümmert sich um deine Kinder, macht deinen Haushalt und wann gehst Du auf Arbeit, wenn Du hier schon ab 5.30 die angeblich so faulen Arbeitslosen belehrst?
Quote from Turtle1972;53167Natürlich nicht. Kann er ja auch machen. Aber halt nicht mit ALG 2 "zusätzlich".
Turtle
Das stand überhaupt nicht zur Diskussion. Es wurde von Max unterstellt, dass wenn man schon so eine Reise plant, reichlich Vermögen vorhanden sein muss. Für Work and Travel reicht ein recht kleines Reisebudget.
Es geht nicht um eine Vergnügungsreise, sondern um Work and Travel, der Reisende finanziert sich die Reise und seinen Lebensunterhalt mit Arbeit.
Keine schlechte Idee.
Dann muss nur noch der passende Arbeitgeber für die kinderreiche Mutter gefunden werden. Man könnte meinen es herrscht in Deutschland akuter Arbeitskräftemangel.