Wenn der Nachlass überschuldet ist, solltest Du das Erbe ausschlagen.
Posts by Vegas
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Die Grusi ist für Krankheitskosten nicht zuständig. Entweder die Krankenkasse oder im Fall der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit die Rentenversicherung.
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BAby heißt jünger als 3? Dann ist erstmal der Kindsvater dem Baby sowieso und auch Dir unterhaltspflichtig. Hausrat ist aufzuteilen.
Sollte der Unterhalt so gering ausfallen, daß ergänzend noch ALG II notwendig ist, kannst Du das beantragen und bekommst dann ggf. auch noch die fehlenden Hausratsgegenstände, die Du bei der Aufteilung nicht bekommen hast.
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Die Fahrkosten usw. muß er mit einreichen. Wenn über über 100 EUR Werbungskosten hat, wird das berücksichtigt.
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Spejbl, Zuschuss zur KV/PV ist aber kein ALG II und man unterliegt keinen Meldepflichten. Passt also nicht.
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Wenn Du Deine Hilebedürftigkeit erhöhst, wirst Du mit Sanktion rechnen müssen. Es sei denn, Dein Vater zahlt Dir für Teilzeit so viel wie Du bisher mit Vollzeit verdient hast, dann gibts natürlich kein Problem.
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Nein, da Du Dich selbst hilfebedürftig gemacht hast. Mit viel Pech wird auch noch geprüft, ob Du alles zurückzahlen musst, was Dir das JC jemals zahlen wird.
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Je nach Grund der Kündidgung gibt es erstmal eine Sanktion. Mit dem Minijob bist Du nicht krankenversichert. Du mußt Dich also freiwillig versichern und bezahlen. Warum kannst Du nicht mehr Vollzeit arbeiten?
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Untermiete mindert die KDU. Sie wird also von der tatsächlichen Miete abgezogen und dann geguckt, ob der Rest angemessen ist oder nicht.
Bei gewerblicher Vermietung wird der Mietanteil für die gewerblichen Räume rausgerechnet und es handelt sich um Betriebsausgaben, die von den Mieteinnahmen zu bezahlen sind.
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Bei deinem Konstrukt kann man aber auch ganz schnell von gewerblicher Vermietung ausgehen und dafür interssiert sich dann nicht nur das Jobcenter.
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Wie kann man zufällig einen Bescheid sehen, ohne in anderer Leute Post zu schnüffeln?
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Es wrid die angemessene Miete übernommen. Wenn das bei Euch 900 EUR ist, dann ist das so. Da hilft auch kein Neid.
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Kein Mensch verlangt von Dir zu arbeiten. Es wird lediglich verlangt, dass man alles tut, um nicht mehr bedürftig zu sein. Das kann auch durch eine Erbschaft, Lottogewinn, Finden eines Gönners oder sonstwie erreicht werden. Im Normalfall gelingt das aber nur durch Arbeit.
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Hä' Jobcenter? Alg I? Ja, was denn nun?
Was heißt, Ihr habt keinen Betreuungsplatz gefudnen? Sowas gibt es nicht, Ihr habt einen Anspruch darauf. also findet auch jeder einen Betreuungsplatz. Notfalls muß man ein bißchen gerichtlich nachhelfen.
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Maria hat Recht. Untermiete verringert die KDU. Deshalb ist das ja auch eine Möglichkeit, unangemessene KDU auf Angemessenheit zu bringen.
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Normalerweise rechnet die Elterngeldstelle erstmal mit dem JC ab und überweist Dir dann den Rest.
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so lange sie für die 2 Wochen keine Sozialleistungen haben will kannst Du machen was Du willst.
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Dafür, daß ALG II so "unmenschlich, grausam, würdelos" sein soll,
strengen sich die Bezieher aber ziemlich an, um da ja nicht rauszukommen.Den Gedanken hatte ich auch gleich.
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Wenn er schon da war, wurde sicher eine Probeberechnung gemacht. Nicht jeder, der ALG I bekommt, bekommt auch ALG II.
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Die Glaskugel ist gerade in der Spülmaschine.
Normalerweise, wenn Du nachweisen kannst, daß Du die Miete auch tatsächlich zahlsts, sollte es keine Probleme geben. Aber manchmal läuft es halt nicht normal.