Probleme gibt es aber mit der Bank, da man unterschreibt, das Konto nur für eigene Zwecke zu nutzen und das hast Du nicht. Stichwort Geldwäschegesetz.
Posts by Vegas
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Du kannst Dein Auto verkaufen und aus Deinem Schonvermögen ein neues kaufen. Kein Problem. DAs Sponsoring Deiner Eltern wäre allerdings Einkommen, da das ja nicht schon vorhanden ist sondern dazukommt.
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Es gibt keine Bestimmungen über Wohnungsgröße sondern über Wohnungskosten. Es kriegen entweder beide leistungen oder keiner, von daher gelten die Bestimmungen für die Wohnungskosten natürlich auch für die gesamte BG.
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Was für eine Mindestvertragslaufzeit?
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Wenn der Anspruch auf ALG II weggefallen ist und Du das nicht gemeldet hast, mußt Du selbstverständlich das zu viel erhaltene Geld zurückzahlen zzgl. Anzeige wegen Betrug. Je nachdem was Du studierst macht sich eine Vorstrafe auch nicht besonders gut.
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Warum stellst Du fragen in einem Forum, wo Dir die Antwortenden (die oft vom Fach sind und mehr Ahnung haben als die Jammerforen) nicht passen?
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Aktiengewinne sind kein Vermögen sondern Einkommen. Dein Vermögen bleibt immer gleich.
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ALG II ist nicht dafür da, damit man sich Träume erfüllen kann. Es wird sicher nichts geben. Es ist eine abgeschlossene Ausbildung da, Du kannst damit Geld verdienen. Träume erfüllen muß man sich leisten können. GGf Abendschule suchen und tagsüber arbeiten.
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Im übrigen hast Du kein Anrecht auf irgendwas. Lediglich die Angemessenheit könnte in Deinem Fall höher sein, es dürfen aber auch gerne weniger qm sein.
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Was macht es für einen Sinn, ein Gewerbe zu betreiben, wo kein Gewinn abfällt?
Der Gewinn ist das Einkommen und wird mit den üblichen Freibeträgen auf das ALG II angerechnet.
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Arbeitspflichtig ist niemand. Man ist nur verpflichtet, seine Hilfebedürftigkeit auf Null zu schrauben, wie das passiert ist egal, das muß nicht durch Arbeit passieren, es wird aber eher selten eine andere Möglichkeit geben.
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Ihr kriegt entweder beide Grudnsicherung oder keiner, da ihr ene Bedarfsgemeinschaft seid. Die vereinbarte Gütertrennung hat damit überhaupt gar nichts zu tun.
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Dem Amt steht das zu, was es zu viel in der Berechnung berücksichtigt hat. Das kann das komplette Guthaben sein oder auch nur ein Teil davon, wenn Du höhere Abschläge gezahlt hast als in der Berechnung berücksichtigt waren (beispielsweise bei unangemessenen KDU).
Einkommen wird zuerst auf die Regelleistung und dann auf die Miete angerechnet.
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Also mein letzter Umzug (2 Personen) hat knapp 1800 € gekostet, mit selbst ein- und auspacken. Ist auch schon 8 Jahre her und billiger sind die
Umzugsfirmen sicher nicht geworden.
Was macht man denn bei einer alleinerziehenden Frau ohne Führerschein, die laut eigenen Angaben keinerlei Freunde oder helfende Verwandte hat ?(Die Frage ist bewusst allgemein bestellt und nicht zwingend auf diesen Fall hier bezogen)
Also ich bin in meinem Leben schon mehrfach umgezogen, aber niemals mit Umzugsfirma. Das hätte ich mir gar nciht leisten können. Und so sieht es auch das hiesige Jobcenter. Kastenwagen zur Miete und Pauschale für Mettbrötchen für Umzugshelfer. Merh gibt es nicht und mehr ist auch nicht notwendig.
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Die Wirtschaftlichkeitsberechnung machen nicht alle. Das hiesige z.B. nicht, weil ein Umzug günstiger ist als jahrelang zu hohe Miete zu zahlen. 1500,00 EUR Umzugskosten gibts auch nicht, die braucht kein Mensch.
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Die Größe der Wohnung ist zweitrangig. Wichtiger ist der Preis. Wenn die Wohnung durch Deinen Auszug zu teuer wird, wird die Rest-Familie aufgefordert, die KDU zu senken. Bis zu einem halben Jahr werden die zu hohen Kosten weiter gezahlt. Da bei zu teurer Wohnung ein Umzug erforderlich ist, werden dann auch die Umzugskosten gezahlt.
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eine Antwort, die Dir genehm ist, muß noch lange nicht passend sein. Im Gegenteil, gerade wenn Du nicht gewillt bist zu sagen, um was es geht.
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Erstmal muß geklärt werden, ob Du überhaupt für die Renovierung zuständig bist oder Dein Vermieter. Dazu muß man wissen,was im Mietvertrag steht. Der BGH hat verschiedene Klauseln, in denen das Renovieren auf den Mieter abgewälzt wird, gekippt, so daß der Vermieter renovieren muß.
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Verstehe Deine Frage nicht. Dein Arbeitgeber kann Dir doch kündigen zu dem Zeitpunkt wie er will, so lange er die mindesens die Kündigungsfrist einhält.
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Ja ist möglich. Du hast einen Anspruch auf ein sofortangebot, das kann auch eine Maßnahme sein, also eine Arbeitsgelegenheit. Das hat mit Bewerbungen schreiben nichts zu tun, daß musst Du natürlich trotzdem. Wie viele wird im Gespräch mit dem Vermittler festgelegt und iin die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen.