da er sich in dieser Zeit keinen neuen Anspruch erarbeitet hat (dazu sind 360 Tage notwendig), bekommt er nur seinen Restanspruch in gleicher Höhe weiter.
Posts by Musiker
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Haut mal hier nicht zwei Dinge durcheinander. Man muss unterscheiden zwischen Tagesmutter, was sozusagen ein kleiner privater Kindergarten ist und Pflegeeltern, die im Auftrage des Jugendamtes Kinder betreuen, weil die Eltern die Erziehung nicht können oder wollen (z.B. Drogensüchtige).
Die Tagesmutter muss ihre Einkünfte wie jeder andere Selbständige gegenüber Finanzamt und ARGE abrechnen (also Einnahmen minus Ausgaben).
Bei den Pflegeelten gilt die oben zitierte Regelung. -
Sobald man 25 ist, ist die erste Sanktion nur noch 30 % der Regelleistung. Außerdem wäre noch zu prüfen, ob man einen wichtigen Grund für die Kündigung hat. Gesundheitliche Probleme (ggf. durch Amtsarzt bestätigt) können einer sein.
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Quote from schurick1805;299
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Beim Arbeitsamt meinten die mein Vater verdient genug als BKF und ich bin unter 25 also müssten die für mich sorgen.
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Das meinen ist das eine, das wissen das andere. Hast du denn einen Alg II-Antrag gestellt oder anhand des Einkommens deines Vaters exakt ausrechnen lassen, ob Alg II-Anspruch besteht ? -
Quote from Clownfisch;259
Festgelegte, verbindliche Angemessenheitsrahmen gibt es da meines Wissens nicht.
Doch, die legt jede Kommune für sich selbst fest. -
Solange es noch im Rahmen der Angemessenheit liegt, würde das Amt sie übernehmen.
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Quote from Angela1968;217
Für Dich wäre es wirklich das Beste Du meldest Dich vom ALG II Bezug gänzlich ab.
Da er verheiratet mit Kind ist, bleibt er trotzdem in der Bedarfsgemeinschaft. Da aber nur sein Anteil sanktioniert wird, kann er mal testen, inwieweit er vom Anteil für Frau und Kind mit durchgefuttert werden kann. -
1. Eine Sanktion läuft immer 3 Monate. Im Wiederholungsfall gibt es eine neue Sanktion von drei Monaten.
2. Dein soziales Engagement in allen Ehren, aber es schützt dich nicht davor, deiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, eine Arbeit zu suchen, die deine Hilfebedürftigkeit beendet. So ein 1€-Job dient der Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt (zumindest in der Theorie nach dem Willen des Gesetzgebers). -
Wenn du Geld, was dir nicht gehört, einfach ausgibst, ist das deine Schuld. Das Amt hat richtig gehandelt. Jetzt kannst du nur noch die Situation darlegen und um Ratenzahlung bitten.
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Du hast doch die Nebenkostenrückerstattung erhalten. Somit fehlt dir doch unter dem Strich nichts.
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Das mit der Höhe des Alg I ist dadurch begründet, dass sich die Höhe nach dem Verdienst der letzten 12 Monate richtet.
Für Alg II müsste man wissen: Wie alt bist du ? Wohnst du allein oder bei den Eltern oder mit einem Partner ?