Zu 1. Hat das Sozialamt danach gefragt ?
Falls ja bleibt nur eine entsprechende schriftliche Erklärung was mit dem Geld geschehen ist und im Endeffekt müsste das Amt dann beweisen, dass dies nicht zutrifft. Wobei die Erklärung schon möglichst detailliert sein sollte, also welche Urlaube wann, und welche Umbaumaßnahmen. Aber nur wenn konkret nach der Abfindung gefragt wird durch das Sozialamt.
Zu 2. Müssen Sie scheuen wie das in Ihrer zuständigen Kommune/Bundesland geregelt ist, findet man häufig im Internet. Hier ein Beispiel von der Seite der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales, was aber wie gesagt in anderen Ländern/Kommunen so nicht gelten muss
"Sind Bestattungsvorsorgeverträge aufzulösen?
Verträge, die ausschließlich und speziell für Bestattungskosten und Grabpflege geschlossen wurden, nicht auflösbar sind und deren Versicherungssumme 3.000 Euro für die Bestattung sowie 2.600 Euro für die Grabpflege nicht überschreitet, müssen nicht aufgelöst werden. Wenn die Versicherungssumme höher als 5.600 Euro liegt, ist der Vertrag in Bezug auf den überschießenden Betrag grundsätzlich nicht geschützt. In Ausnahmefällen kann allerdings eine über die 5.600 Euro hinausgehende Summe anerkannt werden. Auflösbare Verträge, die nicht ausdrücklich und speziell für die Bestattungskosten und die Grabpflege geschlossen wurden, sind nicht geschützt."