gustl: Wobei natürlich nicht nur das Sozialgericht sondern auch das Jobcenter verpflichtet wäre zu prüfen ob die Anfrage nach einer anderen Rechtsgrundlage als der vom Antragsteller genannten
zu beantworten wäre. Gerade Anträge von Laien sind hier in der Regel großzügig auszulegen.
Abgesehen davon müsste das Jobcenter die Anfrage dann doch wenigstens abschlägig statt gar nicht beantworten.
(Außer es handelt sich um irgendeinen Reichsbürgerquatsch, dann braucht die Behörde gar nicht zu antworten)