ALG 2 kann möglich sein wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. Bei ALG 2 Bezug besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der KV und PV.
Sofern man nicht einer privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist.
Arbeitslosengeld I kann es ja nicht geben, es wurden ja keine Beiträge gezahlt.
Das dachte ich mir auch schon, dass ALG2 möglich sein müsste. Jetzt kommt es halt auf die Voraussetzungen an. Vielen Dank für die Info !