Hallo,
gilt eine Kontopfändung, welche man bei einem Schuldner hat machen lassen für Rechnungen aus 2018 im BWZ als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit oder als einmaliger Zufluss wie eien Einkommenssteuererstattung ?
Hallo,
gilt eine Kontopfändung, welche man bei einem Schuldner hat machen lassen für Rechnungen aus 2018 im BWZ als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit oder als einmaliger Zufluss wie eien Einkommenssteuererstattung ?
Also ich bekomme aufs Monat verteilt auf einen Überschuss von 432 EUR.
- 100 EUR = 332 EUR - 20% = 265 EUR anrechenbarer Betrag ?
Hallo zusammen,
wenn ich nach einem BWZ von 6 Monaten die abschließende EKS (selbstständige Tätigkeit) ausfüllen muss, was wird denn dann von dem Ergebnis, welches dann am Ende zu Buche steht noch an Pauschalen abgezogen ? Bzw. wird da überhaupt noch was abgezogen oder nimmt das JC den "Gewinn" als Nettoeinkommen her für die Berechnung ? -> müsste ja noch versteuert werden....
Hallo zusammen,
falls es noch aktuell ist:
Da der Corona-Soforthilfe ja laufende Kosten gegenüber stehen, müsste der Geldeingang = Geldausgang sein und es dürfte nichts übrig bleiben. Entsprechend sollte auch in der Anlage EKS, welche der Selbstständige dann nach Ablauf des BWZ ausfüllen muss das Ganze 0 auf 0 ausgehen.