Hallo,
ich bin auf dem Weg zur Selbstständigkeit und habe ein Informationstag des Jobcenters besucht, hierbei war u.a. die Einzelnorm §16c SGB II Thema einer Unterhaltung. Die/Der Mitarbeiter/-in war an einzelnen Stellen desinformiert, deshalb der Thread.
Wenn ich, neben den notwenigen Unterlagen, noch schriftliche Absagen einer monetären Förderung ( Kredit, Zuschuss, ...) von:
a.) meiner Hausbank
b.) einer Förderbank
c.) einer 3. Bank
d.) weiterer Förderinstitute
einreiche, habe ich "keine Chance auf Hilfe nach §16c.", so die/der Mitarbeiter/-in.
Selbst ein FaKu ( fachkundige Gutachten ), z.B.: von der IHK, bringe nur wenig, da "dort erfahrungsgemäß nicht professionell gearbeitet und einfach nur abgestempelt wird." In meinen Augen wird die Arbeit einzelner Mitarbeiter pauschalisiert und somit mein Businessplan etikettiert. Da die Förderung eine Ermessensleistung ist, zähle nur "ob Sie uns mit Ihren Bussinesplan überzeugen oder nicht."
Ich bin zu folgendem Schluss gekommen:
Anhand der Unterlagen muss ersichtlich sein, dass mein erwartender Gewinn, innerhalb eines angemessenen Zeitraums, mind. der Höhe des Regelbedarfs + Kosten für Unterkunft entspricht, als auch die Kosten für Krankenversicherung beinhaltet.
Stimmt meine Schlussfolgerung und was kann ich noch tun, um den Sacharbeiter von meiner Idee zu überzeugen ?
LG