Posts by franziskaberger
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Vielleicht lässt sich für die Hausratversicherung noch etwas machen-Du könntest einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und zumindest verlangen, dass der anteilig auf den Zeitraum des Leistungsbezugs entfallende Jahresbeitrag bei der Einkommensbereinigung Berücksichtigung findet.
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Die sogenannten "materiellen Aufwendungen" als Teil des Pflegegeldes werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Der Erziehungsbeitrag ist Einkommen, wird aber nicht in voller Höhe angerechnet.
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Ich fürchte, dass die Mietrückzahlung des Vermieters, nach dem Zuflussprinzip in dem Monat des Zuflusses als Einkommen angerechnet wird. Ob in dem Zeitraum, in dem Überzahlungen entstanden sind, Leistungen bezogen wurden oder nicht spielt keine Rolle- entscheidend ist der Zeitpunkt des Geldflusses...