Danke für die Erläuterungen.
Selbstverständlich heißt angemessene Größe im deutschen Rechtssprech: angemessen klein, also nicht zu groß.
Ich hatte das versehentlich aus menschlicher Perspektive betrachtet und angenommen es gebe per Gesetz unangemessen kleine Wohnungen.
Die Mietrückforderung steht rechtlich auf sicheren Beinen. Deswegen mach ich mir überhaupt keine Sorgen.
Vermieter können natrlich 1000€ für ne 20qm Wohnung verlangen, aber sie dürfen keinesfalls behaupten es wären 25qm.
Dann darf man fristlos kündigen und selbst wenn man schon 9 Jahre gezahlt hat, darf man den anteilig zuviel gezahlten Teil
zurückverlangen. Verjährung gilt ab Kenntnisnahme des Mangels. Ab dem Zeitpunkt hat man dann 2 Jahre Zeit die Ansprüche
geltend zu machen.
Da das Amt schon gesagt hat, das es nur 700 der 750€ KM übernimmt, wird es wohl nichts dagegen haben, dass wir in eine
Wohnung für 680€ kalt einziehen wollen. Ist mir es jetzt richtig bewusst geworden.