Freut mich dass es noch geklappt hat und sich der Aufwand gelohnt hat:)
Posts by LorenzoMorenzo
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Achso und zusätzlich steht ihm auch Trennungsgeld zu bzw Trennungsunterhalt heißt das, schau mal hier https://www.familienrecht.net/…he-voraussetzungen-gelten, allerdings nur wenn sie mehr verdient als er. Und Kindesunterhalt bekommt er nur, wenn die Kinder noch minderjährig sind.
LG
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Hallo, hat er ALG 1 schon vor der Trennung bezogen oder erst seit der Trennung? Also die Frau muss auf jeden Fall Kindesunterhalt für die Kids zahlen, also quasi für Kost und Logis. Das muss man beantragen beim Familiengericht.
LG
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Hallo,
ich würde es zumindest versuchen. Hast ja nichts zu verlieren. Und wenn es dann zu spät kommt gehts halt wieder weg. Aber dann hast du es zumindest versucht und vielleicht geht es ja auch ausnahmsweise mal schneller als üblich.
LG und viel Glück
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Hallo,
hast du denn schon einen Bußgeldbescheid erhalten oder woher weißt du, dass es 80€ kosten wird? Es muss ja auch noch die Toleranz abgezogen werden. Soweit ich weiß ist es auch möglich, das Geld in Raten zu zahlen. Am besten du wartest jetzt erstmal auf den Brief und dann könnt ihr euch an die entsprechende Behörde wenden und ihnen die Problematik erklären oder du machst es eben so wie HTK gesagt hat und überlässt es direkt ihr.
LG und viel Erfolg
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Hallo,
ich muss Birgit63 da Recht geben, ich würde mich da nicht von jemand anderem abhängig machen. Was ist wenn ihr euch nicht im guten trennt und es nachher noch viel mehr Stress gibt? Natürlich verstehe ich auch, dass du gerade sehr verzweifelt bist und deine Kinder auch nicht aus ihrer gewohnten Umgebung nehmen willst. Versuche einfach noch weiter eine Wohnung in der Nähe zu finden, vielleicht klappt es ja doch noch, jetzt zu Jahresende hin. Ich drücke euch die Daumen!
LG und alles Gute
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Ach so, danke für die Antwort!
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Hallo,
mal abgesehen davon: ja die Höhe richtet sich nach dem letzten Verdienst, es sind meist 60% des letzten Nettoverdientes.
LG
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Hallo,
es kommt erstmal auf das Vermögen an, ob du überhaupt einen Anspruch auf ALG1/2 hast. Wenn du diesen hast, erhältst du meines Wissens nach ALG1 direkt nach der Kündigung da du ja davor normal eingezahlt hast. Und Familienzusammenführung kenne ich eigentlich nur mit Ausland, wäre mir neu dass das auch innerhalb von Deutschland gilt.
LG
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Hallo,
in der EGV sollte das eigentlich drin stehen, wie oft du dich bewerben sollst und auch wie du das dokumentieren sollst. Und auch deine Qualifikationen sollten darin aufgeführt sein, sodass du weisst auf welche Stellen du dich bewerben kannst. Beim Unterschreiben des EGV hast du auch 2-3 Tage Bedenkzeit und musst nicht sofort unterschreiben. Allerdings steht zumindest hier https://www.arbeitslosenselbst…ngliederungsvereinbarung/, dass die EGV dann schon unterschrieben werden muss, sonst drohen Sanktionen. Und normalerweise hat man doch bei allen Dokumenten , die man unterschreibt ein Recht au eine Kopie, also da würde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen an deiner Stelle.
LG
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Hallo,
du erhältst ALG2 in der Ausbildung ja eigentlich nur, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst und der Weg zur Ausbildugsstätte (was in den 3 Monaten dann wohl der Standort der Praktikumsstelle wäre) in 2h zurückgelegt werden kann. Das müsste man dazu mal wissen. Und so lange das der Fall ist werden sie dir wahrscheinlich keine Wohnung zahlen.
LG
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Hi,
ja die Nachzahlung wird auf die nächsten 6 Monate verteilt. Die Freibeträge werden normalerweise nicht abgezogen.
LG
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Hallo,
ist es nicht so, dass der Anspruch auf Wohngeld gar nicht besteht, sobald man ALG2 bekommt? Also auch wenn es nur 200€ monatlich wären?
LG
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Hallo,
bei Eigenkündigung verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld (ALG1) von bis zu 3 Monaten. Diese kann nur durch triftige Gründe aufgehoben werden. Der Freimonat muss also selbst finanziert werden.
LG
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Da würde ich dann aber lieber das Haus für 12000 verkaufen, dann bleiben immer hin nur noch 3000 Schulden. Da du dann ja das Haus nicht mehr als Wert hast, bekommst du nach Birgit63 ja dann normale Hartz-4-Leistungen, damit wäre das Problem ja gelöst. Wenn du dir unsicher bist dann sprich am besten nochmal mit einer zuständigen Person vom JC, ihr werdet das Problem schon irgendiwe lösen können.
LG
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Hallo Dieter,
Hier eine Übersicht zur Anspruchsdauer:
nach einer Versicherungspflicht
von mindestens...Monaten
Monate mit
Anspruch auf ALG I
12 6 16 8 20 10 24 12 Das müsste doch passen oder? Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
LG
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Hallo,
es gibt auch für Menschen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit anwaltlichen Rat zu bekommen, in Form von Beratungshilfe. Es gibt verschiedene Optionen diese zu beantragen, das kannst du dir hier mal anschauen: https://www.prozesskostenfinan…ren-nicht-leisten-koennen. Mit dem Beratungshilfeschein zahlt man dann max. 15€.
LG
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Hallo Katrin,
weiß das JC dass
und zum wohnen nicht geeignet ist.
und
obwohl ich es eigentlich für meine berufliche Tätigkeit benötige.
? Sonst würde ich das denen erst mal mitteilen. Und wieso versuchst du nicht das Haus für die 40 000€ zu verkaufen? Wenn du sie bekommst ist gut, wenn nicht sieht das Jobcenter ja dass das etwas hoch geschätzt ist. Oder du sprichst davor mal mit dem JC und teilst ihnen mit, dass du es profesionell schätzen lassen hast und da eine gewisse Differrenz ist. Im Prinzip ist deren Ziel ja auch, dass du das Haus los wirst und damit die Schulden begleichen kannst.
Viel Erfolg und LG
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Hallo Chris,
die Antwort kommt jetzt wahrscheinlich etwas spät, aber ich denke, dass die Begründung " mir erscheint die Maßnahme nutzlos und die Bewertungen im Internet über diese mapßnahme bei dem Träger fallen großteils schlecht aus." nicht ausreicht, um sie nicht zu absolvieren. Dazu brauchst du schon bedeutungsvollere Gründe, die dich davon befreien.
Was ist bei der Sprechstunde rausgekommen?
LG
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Bevor di Privatinsolvenz anmeldest würde ich mich an deiner Stelle erst GUT informieren. Du musst nämlich beispielsweise bedenken, dass dieser Prozess nicht kostenlos ist und du die Verfahrenskosten bezahlen musst. Dazu findest du zB hier https://www.privatinsolvenz.net/kosten/ noch weitere Infos. Bei Hartz-4-Bezug sollte eine Stundung beantragt werden.
VG