Hallo,
bin seit >20 Jahren als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtigt beschäftigt.
Ich rechne mit einer Kündigung 12/2019. Was passieret wenn ich z.B. vom 01.05-31.05.19 unbezahlten Urlaub nehme.
Wird dann für die Berechnung einfach das Brutto Gehalt der Monate 01 - 12.2019 plus Urlaubsgeld zusammen gerechnet und durch 12 geteilt?
Der Monat 05 würde dann einfach nicht berücksichtig.
Oder leige ich damit falsch?
Gruß
ALG100