Sofern keine Krankenversicherung vorliegt unbedingt Hartz IV beantragen. Sollte keine Erwerbsfähigkeit bestehen wird das JC dich zum Beantragen von Sozialhilfeleistungen auffordern. Daraufhin wird eine Stellungnahme der Rentenversicherung angefordert. Sollte sich herausstellen, dass keine Erwerbsfähigkeit besteht erhälst du ggf. Leistungen der Sozialhilfe und bist in diesem Zusammenhang wieder krankenversichert. Unbedingt aber den Gang zum Schuldnerberater antreten!
Posts by pzpi280
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bei bestehender Schwangerschaft wird bei Vorliegen der Voraussetzungen - Fortschritt der Schwangerschaft (Schwangerschaftswoche) - ein Mehrbedarf gewährt.
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Die Bewertung des Vermögens wird immer zum Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen. D. h. das Auto war bereits Vermögen und wird auch nachträglich zum Vermögen der Antragstellung herangezogen, auch wenn der Fragebogen später vorgelegt wird.
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Eine Zubilligung der Kosten ist eine schnelle Angelegenheit. Ich rate daher mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen und einen nicht unterschriebenen Mietvertrag sowie eine Mietbescheinigung des Vermieters vorzulegen. Wenn die Kosten angemessen sind würden die Kosten der Unterkunft auch rückwirkend anerkannt werden.
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Ich würde nochmals mit dem Amt Kontakt aufnehmen und die aktuelle finanzielle Situation schildern. Eine Weiterbewilligung ist ja grundsätzlich schnell gemacht. Den Hinweis mit dem Vermieter und dem Energielieferanten finde ich super... Würde ich auf jeden Fall machen.
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Die Erbschaft wird im Monat des Zuflusses als Einkommen bewertet. Im Folgemonat stellt dies Vermögen dar, so dass die Vermögensfreigrenze überschritten sein dürfte. Somit fällt sicherlich künftig die Gewährung von Sozialhilfeleistungen weg.
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ich kenne eine ergänzende Leistung auch nur auf das ALG I in Form von ALG II aber nicht anders herum.
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Hallo, wenn die Energiekosten (Heizung) vom Jobcenter im Rahmen der Kosten der Unterkunft gewährt wurde, ist dieses mit Vorlage der Jahresrechnung als nicht genötigte Sozialhilfe zurückzuerstatten. Anders verhält es sich bei Strom, da dieser aus dem Regelsatz zu bestreiten ist.