Hallo Powerschaf,
maßgeblich hierfür wird der § 20 SGB XII sein, eheähnliche Gemeinschaft.
Hallo Powerschaf,
maßgeblich hierfür wird der § 20 SGB XII sein, eheähnliche Gemeinschaft.
Gibt die Stadt in ihrer Richtlinie tatsächlich vor, dass du als 2 Personen zählst oder bekommst du lediglich 15 qm Mehrbedarf anerkannt wegen deinem Merkzeichen AG?
Der Post gehört dann eher in die Sozialhilfe
Ich empfehle dir das Sozialamt mal auf § 42a Abs. 3 SGB XII aufmerksam zu machen, sofern du keinen Mietvertrag abschließen möchtest. Ganz plump gesagt steht deinem Sohn damit ein Geldbetrag zur Verfügung ohne sämtliche Unterlagen offenlegen zu müssen. Lediglich die Heizkosten musst du nachweisen.