Vielleicht möchte die Rentenkasse ganz einfach die Zeit vom 01.07.2018 bis 31.08.2018 als Anrechnungszeit wegen Bezug von ALG II dem Versicherungskonto zuführen und so die letzte, offene Lücke bis zum Rentenbeginn 01.09.2018 schließen?
Posts by LouisCyphre
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Klingt für mich alles nach Werbung für eine Anwaltskanzlei...
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Frage: Soll die Zahlung als Einnahme gelten obwohl ich darüber nicht verfügen kann?
Ja.
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und der Betrag den ich jetzt monatlich bekomme beläuft sich auf 407,10 €. Aber kann doch nicht sein das ich mir 3 Jahre den Arsch aufgerissen habe und mir jetzt nur so wenig zu steht?
Ob du dir "3 Jahre den Arsch aufgerissen" hast ist hierbei nicht von Bedeutung.
Zur Höhe des Arbeitlosengeldes:
Die Höhe des Arbeitlosengeldes wird maßgeblich durch das Bemessungsentgelt bestimmt.
Das Bemessungsentgelt (EUR/Tag) wird berechnet aus der Summe aller im Bemessungszeitraum erzielten Bruttoarbeitsentgelte, für die eine Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestand.TL;DR: Dein Bruttolohn bestimmt die Höhe des ALG I, nicht deine körperlichen Aktivitäten.