Display More1) Ist denn die Kinderbetreuung gesichert und kannst du daher (Vollzeit) unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten? Ob eine Sperrzeit eintritt, ist schlecht zu sagen. Wenn die Kinderbetreuung nicht gesichert ist, dann wohl nicht, allerdings stellt sich eben dann die Frage nach deiner Verfügbarkeit.
2) ALG 1 richtet sich m. W. n. nach dem Bemessungsentgelt (deinem Einkommen) in den letzten 2 Jahren. 2 Jahre bei dir deswegen, weil der Bemessungszeitraum auszuweiten ist, da du im letzten Jahr kein Einkommen aus Arbeitstätigkeit hattest, §§ 150 und 151 SGB III.
3) Antrag und Arbeitsbescheinigung, Kopie Aufhebungsvertrag, ggf. noch eine Begründung wieso Aufhebungsvertrag. Ggf. auch noch was anderes. Das wird man dir sicherlich sagen, du musst dich sowieso persönlich arbeitslos melden.
4.) Ggf. kann eine Selbständigkeit sogar gefördert werden. Musst du dann mit dem Vermittler klären.
1.) Also die Betreuung wäre gesichert. Auch Vollzeit. Mein Mann muss erst um 9 an der Arbeit sein und ich könnte dann schon um 7 zu arbeiten beginnen und die kleine dann um 15:30 wieder abholen. Meine Familie würde es übernehmen.
Wegen der damaligen Arbeit: Ich war als Unternehmensberaterin tätig. Ich möchte nicht ein kleines 1 jähriges Kind von 9-19:00 weggeben. Zudem, wenn etwas sein sollte mit meiner kleinen, könnte ich ja nicht mal eben schnell nach Hause. Das ist eigentlich der Hauptgrund meiner Kündigung.
2) Das wären doch dann bei 40Std./Woche 69% von meinem damaligen Gehalt oder?
4.) Ggf. kann eine Selbständigkeit sogar gefördert werden. Musst du dann mit dem Vermittler klären.
- Ich habe halt Sorge, wenn ich denen sage, dass ich mich eh selbstständig machen möchte, die sagen das ich ja dann sowieso nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Bis zur erfolgreichen Teilnahme des Kurses suche ich halt Arbeit. Der Kurs findet auch eh Abends statt und am Wochenende und geht ein halbes Jahr. D.h. ich könnte da auch arbeiten. Wenn sich ein AG darauf einlässt...
Was meint ihr? Soll ich mit offenen Karten spielen?
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