sobald er 25 ist, kann er eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen (ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens)
Solange er unter 25 ist und bei seinen Eltern wohnt, kann er nur mit den Eltern einen Antrag stellen, d.h. das Einkommen der Eltern wird berücksichtigt und es wird geschaut, ob das Einkommen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Eltern, dein Bekannter und evtl weitere Kinder) ausreicht.
Er sollte direkt am Montag zu dem für ihn zuständigen JC gehen und einen eigenen Antrag stellen. Macht er keinen Bedarf für die Kosten der Unterkunft geltend (weil seine Eltern keine Miete fordern), müssen hierzu auch keine Nachweise vorgelegt werden.
Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!