Guten Morgen,
da die angegebenen Daten sehr gering und ungenau sind würde ich dir ungern Beträge nennen. Aber etwas allgemein würde ich sagen wenn du Leistungen haben möchtest solltest du sie auf alle Fälle erstmal beantragen, weil für vergangene Zeiten gibt es im Normalfall keine Leistungen mehr, man geht hier von einer Bedarfsdeckung aus.
Was man dann an Leistungen erhält richtet sich nach den persönlichen/finanziellen Verhältnissen., welche im Antrag aufgeführt werden müssen. Nach einer Bedarfsermittlung ( Regelbedarf + ggf. Mehrbedarfe + Kosten der Unterkunft abgzl. bereinigtes Einkommen) ergibt sich ein Anspruch auf Leistungen, welche in der Regel ausgezahlt werden.
Welche Leistungen du beantragen musst, kommt wieder auf deine persönlichen Verhältnisse an, aber mit Mitte 40 / Kurzarbeitergeld würde ich vermuten, dass du einer Erwerbstätigkeit nachgehen kannst bzw. konntest, daher SGB II - Leistungen, parallel könnte man Wohngeld beantragen, es gibt aber nur jeweils eine der beiden Leistungen für dich.
Hier noch ein vllt. nützlicher Link https://www.sovd-sh.de/2020/03…-moeglichkeiten-habe-ich/
angenehmes Wochenende