Ok, dann ist für mich das Thema geklärt, danke für deine Ausführungen.
Posts by BronutheCat
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Ich habe mir das Urteil von die mal durchgelesen, wenn ich es richtig verstanden habe geht es dort darum das der Vermieter keinen Rechtsanspruch auf Direktzahlung hat.
§ 42 Abs. 4 SGB II beschreibt der nicht nur das die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalt nicht abtretbar ist?
Ich möchte das die Leistung zur Bedarfsdeckung für KdU (§22 Abs. 1 SGB II) direkt an den Vermieter überwiesen wird.
Da müsste doch § 22 Abs. 7 S. 1 SGB II gelten?"
(7) Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung
geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an
den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll an den
Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die
zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person
nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn...." -
Das wäre ja ziemlich frech von mir 400€ haben zu wollen, wenn mir nur 300€ zustehen, da würde ich mich sehr schlecht fühlen.
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Nein, die Frage lautet:
Sind bei 300 € Bedarf für KDU und 400 Eur Gesamtmiete auf Antrag die 300€ an den Vermieter zu überweisen?
Also ist oben genannter Satz auch in deinen beschriebenen Beispiel zwingend für das Jobcenter. -
Wenn ich § 22 Abs. 7 S. 1 SGB II richtig interpretiere so muss auf Antrag die bewilligte Leistung nach §22 Abs. 1 SGB II an den Vermieter überwiesen werden?
Gilt dies auch wenn dieser Bedarf nicht die komplette Warmmiete umfasst? -
Hallo,
kann ich ALG1 abtreten,
1. an den Vermieter, in Höher der Gesamtmiete
und/oder
2. den Fahrgeldzuschuss direkt an den Verkehrsgesellschaft(Monatsabo)Hintergund ist ein P-Konto, dessen Freibetrag ich überschreite.
Allerdings ist das pfändbare Einkommen niedriger.Danke für eure Antworten.
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Du mußt den Änderungsbescheid ALG I beim ALg II einreichen, damit da das niedrigere Arbeitslosengeld als Einkommen berücksichtigt wird.
Von Deinem Erwerbseinkommen sind die ersten 100 EUR frei, vom Rest 20 % beim ALG II
Danke Vegas.
Wenn ich richtig rechne sind es dann 45 Euro, welche mir beim ALG2 angerechnet werden. -
Hallo,
wie wird der Freibetrag bei Doppelbezug berechnet?
Bei ALG1 sind es ja 165€.
Bei ALG2 gestaffelt:
100 frei
101-400 20%Heißt das jetzt wenn ich 200€ hinzuverdiene das dann 35€ bei ALG1 angerechnet werden und 80€ beim ALG2?
Oder werden die 35€ welche beim ALG1 abgezogen worden auch beim ALG2 berücksichtigt, also das dort dann nur noch 165€ als Grundlage genommen wird, was dann 52€ macht? -
Wenn du schon in der Umschulung bist, ist aufstockend ALG 2 kein Problem. Das wäre es nur, wenn die Umschulung noch nicht begonnen hätte.
Ok, das beruhigt schonmal.
Wenn alles klappt ist das ey nicht notwendig.
Kann man einen bereits gestellten antrag einfach so wieder zurückziehen? Den wenn ich es schaffe eine WG zu gründen ist dies nicht mehr notwendig. Mir wurde noch der Tip mit Wohngeld gegeben, welches ich auf Grund der Plausabilitätsprüfung nicht erhalte, wenn ich nun meine Mietkosten durch WG-Gründung vermindere könnte ich dann Wohngeld beantragen, oder wird hier wieder die gesamte Wohnung mit all seinen Bewohnern und Einkommen zu Grunde gelegt.Ich will halt so wenig wie möglich soziale Hilfe(ALG2, Wohngeld) bekommen, ist mir schon unangenehm das ich die Kosten für die umschulung verursache.
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Hallo zusammen,
ich mache momentan eine Umschulung welche über ALG1 finanziert wird.
Die Umschulung geht insgesamt 22 Monate, von denen ich 23 rum habe. Also den gesamten schulischen Teil, jetzt sind noch 10 Monate Praktikum dran.
In meinen Praktikum erhalte ich 150€. ALG1 sind 830 Euro.Da leider zum 07.08. meine Beziehung(5Jahre) ausseinander ging habe ich jetzt ein oder mehrere Probleme(Wohnung, Bankkonto etc.).
Er zieht zum 01.12.2016 zu seinen neuen Lebenspartner.Für mich gibt es jetzt folgende Optionen(oder kennt noch wer eine):
- WG aus dieser Wohnung machen
- neue Wohnung, was dank meiner Schufa und dem geringen einkommen hier in HH so gut wie unmöglich ist
- in eine WG ziehen(dann müsste ich wahrscheinlich meinen Kater irgendwo unterbekommen)
- ALG2Zum letzteren nun meine Frage:
Wenn ich richtig informiert bin wird ein ALG2 Bezug dazu führen das das ALG1 nicht mehr für die Kosten der Umschulung aufkommt, sie sind dann kein Zahlungsträger mehr.
Muss das ALG2-Amt dann die Umschulung weiterzahlen? Wenn nicht wird eurer Erfahrung nach die Umschulung übernommen?Gibt es noch andere Möglichkeiten, ein Darlehen z.B.?
Mir ist wichtig das ich die Umschulung fertig machen kann, da es hinterher nen guten Job geben kann(ich hab echte gute Noten und mein Praktikumsbetrieb lobt mich sehr, abgemacht war von anfang an das ich hinterher übernommen werde, was bisher auch immer so war, also das Azubis und Praktikanten hinterher übernommen wurden).
Vielen Dank für Eure Hilfe, Tips und Hinweise.