"zu 1. Bedarf wurde nicht gedeckt.........musste Kredit aufnehmen." Wenn Du einen Kredit aufnehmen musstest, weil Dir das Geld nicht ausreichte, ändert das nicht an der Tatsache, dass "Dein" Bedarf gedeckt war. Wenn Du persönlich einen höheren Bedarf hast, ist das was anderes.
M.W. sind die Geldleistungen nach SGB XII und SGB II deckungsgleich.
Wenn deine Behauptung zutrifft, dass Dir beim SGB XII ein Mehrbedarf zusteht, den Du vom JC nicht bekommen hast, wärst Du natürlich negativ von der langen Bearbeitungszeit betroffen. Aber dann kannst Du die Behauptung doch auch sicherlich belegen?