Posts by SunMoonSun
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Liebe Forumsmitglieder,
ich bin ALG I Bezieher und hatte nach einem Vorstellungsgespräch einen
Job als Selbständiger angeboten bekommen. Über die vertraglichen Basics
hatte ich mich mit meinem Auftraggeber mündlich geeinigt, dies betrafen
Honorarsumme und zeitliche Eckdaten. Jedoch zum Abschluss eines
schriftlichen Vertrages ist es nicht gekommen. Nun muss ich soweit
beschreiben um nicht in den Verdacht der puren Blauäugigkeit zu geraten,
dass mein Auftraggeber eine Theatergruppe ist. In diesem Bereich kann
es sehr oft vorkommen, dass tatsächlich schriftliche Verträge später
geschlossen werden. Bisher hatte ich, was dies anging auch keine
Probleme gehabt.
Ich hatte meiner Arbeitsberaterin mitgeteilt, dass ich einen Job als
Selbstständiger in Aussicht habe, es jedoch noch nicht zum schriftlichen
Vertragsabschluss kam.
Nun habe ich bereits 7 Arbeitstage mit dem neuen Job begonnen (ich war
dementsprechen schon 7 Arbeitstage auch im Büro des Auftraggebers
tätig), habe aber bis jetzt noch nicht meinen schriftlichen Vertrag
(auch noch keinen Entwurf), jedoch mehrere Vertröstungen erhalten, dass
der unterschriftsberechtigte Vereinsvorsitzende gerade im Urlaub
ist..etc.) Eher fällt der Künstlerische Leiter durch recht merkwürdiges
Geschäftsgebaren auf und hat mich in einem Feed back Gespräch gefragt,
ob dieser Job wirklich etwas für mich ist. Zudem hat er eine weitere
Person für die mir versprochene Position ausgewählt, die er schon kannte
und so wie es aussieht , lieber bevorzugen würde und mich eher in einer
Assistentenposition sehen wollte. Dies wurde aber gar nicht so mit mir
vereinbart.
Bisher habe ich mich noch nicht bei der Arbeitsagentur abgemeldet, denn
ich wollte dies erst tun, wenn ich den schriftlichen Vertrag
unterschrieben in den Händen habe.
Nach diesem ganz dubiosen Arbeitsstart habe ich wirklich keine Lust
diesen Job weiterzuführen und würde sehr glimpflich aus dieser Situation
kommen wollen.1. Besteht hiermit eigentlich ein mündliches Vertragsverhältnis, dass
für die Arbeitsagentur verbindlich wäre? Oder würde die Arbeitsagentur
dies als unzumutbare Tätigkeit auffassen? Bzw. wie müsste ich dies der
Arbeitsagentur darlegen?2. Ist es notwendig vom Auftraggeber eine schriftlichen Arbeitsvertrag
und eine schriftliche Kündigung einzufordern, damit ich keinen Nachteile
(Sperre) bei der Arbeitsagentur bekomme?3. Ist es ratsam der Arbeitsagentur nicht mitzuteilen, dass ich bereits
ohne schriftlichen Abeitsvertrag gearbeitet habe und besser mitteile,
dass ich zum Tag des Arbeitsbeginns noch keinen schriftlichen
Arbeitsvertrag erhalten habe und aus diesem Grund die Arbeit nicht
angetreten bin?Ich bin recht ratlos, wie ich in diesem Fall der Arbeitsagentur
gegenüber auftreten sollte. Es würde mich freuen, wenn ich von Euch
Unterstützung zur Klärung dieser Situation erhalten könnte.Beste Grüße
SunMoonSun