Quote from alida;115677
Ich lese hier wieder einmal zwischen den Zeilen, dass keine Veränderungsanzeige zur höheren Ausbildungsvergütung gemacht wurde.
Und schon fällt der *Satz mit X, war wohl nix* bzgl. Vertrauensschutz.
Es wird Dich vermutlich nicht zu sehr wundern, wenn ich etwas anderer Ansicht bin.
Es soll ja Menschen geben, die tatsächlich glauben, dass der/die SB die ihr vorgelegten Unterlagen sowohl liest, als auch zur Kenntnis nimmt, denn sonst brauchte man die Unterlagen ja nicht vorzulegen, da sie ja offensichtlich für die Leistungsbewilligung nicht wichtig sind (§ 60 SGB I):
Ein solcher Mensch legt jetzt also vor:
Einen Ausbildungsvertrag in dem zur Vergütung z.B. steht:
Sie erhalten
1.1.2007 - 31.12.2008 = € 300,00/Monat
1.1.2009 - 31.12.2009 = € 330,00/Monat
1.1.2010 - 31.12.2010 = € 360,00/Monat
zusätzlich legt er regelmäßig vor jede Menge Kontoauszüge, auf denen genau diese Zahlungen Monat für Monat verzeichnet sind.
Jetzt kann man trefflich streiten - wurde die Veränderung damit bereits mitgeteilt? Ein Blick in das kurzgefasste 72-seitige Merkblatt zum SGB II der BA führt zu folgender Erleuchtung, die für den im Bürorkatiewesen eher unbedarften Menschen Klarheit schafft:
Quote
Seite 64 des Merkblatts
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen mitzuteilen, die sich später zu Ihren Angaben ergeben.
Aha sagt der Mensch - die Angaben hab ich ja schon gemacht, also brauch ich nicht mehr. 