Also hier wäre das so, dass einem sofort ein entsprechender Krippenplatz bei nachweislicher Arbeitsaufnahme zustünde, jedoch nicht bei einem Termin bei der Agentur o.ä.. Von daher könnte sie wohl eine ARBEIT aufnehmen, weil die Betreuung gesichert wäre.
Posts by Mandy
-
-
Den ALG I-Antrag stellst Du jetzt direkt. Daraufhin bekommst Du besagte Sperrzeit. Während der Sperrzeit und nach Vorlage dieses Bescheides kannst Du ALG II beantragen, sofern Du hilfebedürftig bist, sprich nicht über ausreichend anderes Einkommen oder Vermögen verfügst, um Deinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten.
Allerdings wird dieses ALG II, sollte es Dir zustehen, zurückgefordert werden (Kostenersatz), da Du Dich selber hilfebedürftig gemacht hast.
Zur Beantragung von ALG II musst Du sämtliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. -
Natürlich kannst Du nicht auf das bestehen, was in dieser Liste steht! Die ist ja nicht verbindlich und vielleicht auch gar nicht mehr aktuell.
Frag beim Amt nach und lass Dir zeigen welche Höhe angemessen ist! -
Es wird sicher nicht die komplette Leistung zurückgefordert, oder?
Wieviel Leistungen hast Du bezogen? Wieviel wird zurückgefordert? Wieviel verdient Deine Freundin etc. ?
Konkretisiere mal! -
Scheinselbständig? Nicht Dein Ernst, oder?!
-
Man kann den Termin nicht wahrnehmen, wenn man sich nicht zum Amt begeben kann, weil man an einer Krankheit leidet, die dies nicht zulässt. Ansonsten ist man zwar arbeitsunfähig, aber nicht "terminunfähig".
Schickst Du das jetzt dahin mit dem Vermerk, dass du arbeitsunfähig erkrankt bist, wird man als nächstes eine ärztliche Bescheinigung fordern, dass Du dazu wirklich nicht in der Lage bist.
Der Stress wäre es mir an Deiner Stelle nicht wert. Zumal Du die Bescheinigung anscheinend nicht bekommen würdest und somit eine Sanktion wegen eines versäumten Termins kassieren könntest. -
Dann wirst Du den Termin auch wahrnehmen müssen. Was hat das mit dem Gutachten zu tun?
-
Bist Du denn bettlägerig?
-
Möchtest Du keinen Job?! 50km ist eine normale Strecke für Pendler.
Was heisst Du willst es drauf anlegen?! Die Vermittlerin ärgerst Du damit nicht.
Google mal nach Anti-Bewerbung! Ohne Lichtbild ist kein Thema, aber 2 mal falten.... naja...! -
Musst Du im Forum für Mietrecht fragen, nicht hier!
-
Allerdings hätte ich nicht da angefangen, wenn ich weder Stundenanzahl noch Lohn bzw. Gehalt kenne.
Und ob es nun der Schriftform bedarf oder nicht. Ich würde vor Beginn darauf bestehen. -
Wieso Möglichkeit? Ihr müsst es natürlich so angeben wie es ist!
-
Wieso habt Ihr 2 Mietverträge? Was soll das bringen? Ihr seid alle 3 EINE BG!
-
Wer hat den 2. Mietvertrag? Das Kind? Wie alt ist das Kind?
-
Ein Thread reicht!
-
Es sind, wie gesagt wurde, nur tatsächliche Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen zu melden.
-
Ist es nicht möglich, dass Deine Eltern die Gebühren direkt an die Einrichtung zahlen?
-
WG müsstet Ihr nachweisen können, sprich getrennte Schlafräume etc.
-
Solange Ihr zusammenwohnt, seid Ihr eine BG.
-
Es geht einzig darum, dass Du mehr verdienen sollst, um weniger hilfebedürftig zu sein und nicht darum, dass Du so viele Stunden wie möglich machst.