Eine Haushaltsgemeinschaft liegt vor. Wenn Du keinen Mietanteil zahlst, bekommst Du auch keine Kosten der Unterkunft, ergo nur den Regelsatz. Unterlagen Deiner Eltern musst Du nicht vorlegen, da Du über 25 bist.
Posts by Mandy
-
-
Wie alt bist Du? Wie hoch ist die Miete insgesamt? Wie viele Personen wohnen da und was hast Du als Miete angegeben?
-
Würdest Du denn wenigstens mehr verdienen?
-
Wenn Dich das glücklich macht....
-
Hast Du die Suchfunktion genutzt? Ich glaube nicht!
-
Powerlocke: Dein Schreiben ist wirklich ein Witz!
Guter Rat: schick es nicht ab. Du blamierst Dich damit bis auf die Knochen, denn Du hast korrekte Auskünfte durch die SB erhalten....!!! -
Wenn es am 31.10kommt, nicht. Kommt es am 1.11., dann schon. Zuflussprinzip suchen!
-
Quote from Ceyye;295145
okay, dann vergesst es.
Werden wir!
-
Und da wir solche Vorhaben nicht gutheißen und schon gar nicht unterstützen, ist hier schluss!
-
Ich übersetze mal, was ich verstanden habe: die TE bekommt in 4-6 Wochen, je nachdem wielange das BAföG-Amt braucht, das BAföG nachgezahlt, solange ist sie auf Hilfe durch das Jobcenter angewiesen. Die Meldung über die Nachzahlung erfolgt dann umgehend.
Es geht ihr nur darum wie dann die Nachzahlung auf das ALG II angerechnet wird!
-
Oder halt direkt arbeiten gehen. Dann hat sie mit dem Amt gar nichts zu tun. Suchen muss sie sich den Job doch eh selber! Der wird ihr ja nicht vom Amt zur Verfügung gestellt....
-
Was Du an Möbeln dann hast, kannst und musst Du logischerweise nicht mehr beantragen.
-
Übrigens ist "Wohngeld" in dem Falle die falsche Bezeichnung. Dies wäre nämlich keine Leistung des Jobcenters, sondern der Wohngeldstelle.
-
Man hätte durchaus die Suchfunktion nutzen können und müssen....!!!
-
Beim neuen zuständigen Amt anrufen und sich die angemessene Miete sagen lassen. Dann entsprechend an die Wohnungsverwaltungen wenden und Mietangebote einholen. Mit diesen und dem Antrag auf ALG II zum Amt gehen.
-
Bitte Forensuche nutzen!
-
Wovon hast Du bisher gelebt? Wie alt bist Du? Seit wann wohnst Du nicht mehr bei den Eltern?
Krankenversichert bist Du schon, laufen grad Schulden auf. Es besteht eine KV-Pflicht in Deutschland.
Inwiefern das nun Auswirkungen auf Deine PI hat, können sicher Andere beantworten. -
Ihr könnt nur als Bedarfsgemeinschaft ALG II bekommen, das heißt Du und Deine Eltern müsst gemeinsam einen Antrag stellen. Da wird dann geprüft, ob Bedürftigkeit vorliegt oder nicht.
Im Übrigen besteht KV-Pflicht. Du bist also krankenversichert. Es laufen gerade Schulden auf. Kannst Du auch mittels Suchfunktion nochmal nachlesen. -
Quote from mr.nicom;290619
Turtle1972
ist gemeint ! :eek:Weiss ich auch! Hat aber 1. einen anderen Nick und ist 2. kein Mann! 3. ist das Hochschieben von Threads mittels solcher "Nachfragen" nicht gern gesehen.
-
Quote from mr.nicom;290616
Schildkrötenmann, wooooo bist du? :[
Hier gibt es keinen "Schildkrötenmann"!!!