Hallo,
ich bin fast in der gleichen Situation wie laluna333 mit einem Unterschied, dass meine Rückzahlung fast doppelt so hoch ist.
Mein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bekam ich am 10.11. Da ich viel Arbeit hatte und dann noch krank, gab ich meinen Widerspruch bei der ARGE erst am 9.12 ab. Seit November bekomme ich kein Geld von der ARGE. Es werden immer wieder neue Unterlagen verlangt. Die Miete zahle ich seit 2 Monaten vom Firmengeld. Jetzt ist so gut wie nichts mehr auf dem Konto. Kurz gesagt: Ich bin absolut nicht in der Lage der Zahlungsaufforderung der Bundesagentur für Arbeit nachzugehen.
Der Clownfisch schrieb hier:
Beantrage aber sofort die Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Aussetzung der Vollziehung nach § 86a Abs. 3 SGG. Für diesen Antrag setz eine kurze Frist, sollte die nicht eingehalten werden, stell diesen Antrag erneut beim Sozialgericht. Sonst läufst Du nämlich Gefahr, dass die Rückforderung in den Vollzug geht, da ist dann das Hauptzollamt zuständig und der rechtliche Aufwand das zu stoppen, steigt dramatisch an.[/quote]
Meine Fragen:
1. Soll ich den Antrag auf die Anordnung der auschiebenden Wirkung und Aussetzung der Vollziehung an die ARGE stellen?
2. Ich bin keine Deutsche und kenne mich mit manchen speziellen Begriffen absolut nicht aus. Vorher mußte ich mich zum Glück nie mit solchen Sachen beschäftigen. Da es aber jetzt nowendig geworden ist bitte ich um Hilfe. Kann mir jemand helfen diesen Antrag zu schreiben? Einen Muster senden?
Ich bin für jede Hilfe im Voraus dankbar.