Ein Hallo an die Experten
Mein Fall ist etwas kopliziert, jedenfalls für mich.
Ich bilde mit meiner Frau eine Bedarfgemeinschaft in einem selbstbewohnten altem Haus.
Meine Mutter (80 Jahre) hat ihre eigene Wohnung.
Sie wurde vor kurzem operiert und ist nun erstmal zur Pflege bei uns mit eingezogen.
Nach der Chemo kam sie immer 2 bis 3 Tage zu uns. Jetzt ist sie schon 2 Wochen hier und die Ärzte machen uns keine Hoffnung, so das wir Kontakt mit einem Hospitz aufnahmen. Die „Warteliste“sagte man uns sind 10 – 15 Personen. Es kann also noch dauern.
Meine Mutter hat einen (Kombi) Pflegeantrag gestellt und heute kam die Bewilligung.
Pflegegrad 3. Der Pflegedienst erscheint 2 Mal am Tag und verabreicht Infusion, Medikamente und eine tägliche Waschung.
Das Pflegegeld ist Anrechnungsfrei, so das Netz. Soll auch der Pflegedienst bekommen.
Ich möchte kein Geld haben von meiner Mutter.
Meine Fragen:
Ab wann und ob überhaupt zählt meine Mutter jetzt zur Bedarfsgemeinschaft und mit welchen finanziellen Konsequenzen. Sie bezieht Rente und Witwenrente ca 1400 €.
Im Netz tauchen die verschiedendsten Möglichkeiten auf von, keine BG keine Anrechnung ihrer Rente, bis Mitglied der BG mit Anrechnung unter Berücksichtigung von Grund- und Freibeträgen.
Soll oder muß ich dem Jobcenter die neue Situation schildern ?
Bekomme ich dann weniger Geld vom Jobcenter und muss es von meiner Mutter nehmen ?
Muss sie sich nur anteilmäßig an den Wohnkosten beteiligen oder wird ihre Rente voll als Einkommen der BG gerechnet ? Wenn ja, hat sie einen Selbstbehalt ?
Wie lange kann ich meine Mutter pflegen ehe sie zur BG gehört ?
Ich arbeite z.Z. in einer Maßname. Kann ich meine „Arbeit“ verlieren wenn wir aus dem Bedarf durch die Zwangszuzahlung meiner Mutter raus sind ?
Der nächste Punkt, ich will auch keine „schlafenden Hunde“ wecken.
Wir bewohnen ein Haus welches, damals durch die Kinder rechtmäßig, jetzt für uns zu groß ist. 150 m² Wohnfläche 2 Personen. Dadurch konnten wir meine Mutter aufnehmen.
Das ist dem Jobcenter auch bekannt
Wenn ich nun den Jobcenter melde, Mutter temporär augenommen, könnten sie erneut über die zu große Wohnfläche stolpern.
Man hört viel von Zwangswohnungsveräufen wegen zu großer Wohnflächen trotz selbsbewohntem Eigenheim und wir sind nun auch bald 60 Jahre. Wenn sich nun das Jobcenter ausrechnet, 5 Jahre müssen wir noch zahlen, der Zwangshausverkauf würde ca.... bringen, dann fallen sie genau 5 Jahre aus dem Bedarf raus und dann haben die sowieso Rente und wir sind fein raus.
Wie sieht es nun rechtlich aus
Vielen Dank im voraus
Th. Rübezahl