Nachtschicht
Quote from Kerberos;295763
Nun möchte das Amt, dass ich in der Nachtschicht arbeite.
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Da ich zu dem Thema nichts aussagekräftiges gefunden habe, befürchte ich Sanktionen wenn ich die Angebotene Stelle ablehnen sollte.
Es gibt sehr viele Aussagen zu diesem Thema zu finden.
1. Das Amt, hier das Jobcenter, hat dir wahrscheinlich einen Vermittlungsvorschlag zugeschickt. Also ein Stellenangebot liegt dir vor. Wonach es zunächst deine Pflicht ist, dich zu bewerben.
Es geht also offensichtlich noch gar nicht um eine konkrete Nachtschicht-Tätigkeit, sondern zunächst ums Bewerben um diesen Job..
2. Bewerben sollst du dich auf solche VV meistens innerhalb 3 Werktagen und keiner kann sagen, ob du der Auserwählte sein würdest. Keiner kann bisher auch sagen, ob man dich überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. Und wenn, ist auch noch nicht bekannt, ob man dich einstellen würde.
Alles Phantasie.
3. Demzufolge brauchst du dir keine Gedanken um Konsequenzen bei Ablehnung machen, sondern nur um die Bewerbung.
4. Bewirbst du dich nicht wie verlangt, kann das JC dich mit 30% sanktionieren. Das ist im § 31ff SGB II zu finden.
Ein wichtiger Grund, das Stellenangebot abzulehnen, wäre weder der Besuch des A-Gym noch dein seltsames Schlafbedürfnis.
Nur wirklich wichtige Gründe können eine Sanktion verhindern.
Also erstmal?? Bewerben.
Ist ein Job, bei dem man von 4.00 bis 10.00 außer Haus ist, nicht eher die Frühschicht?