QuoteIch habe gelesen. Und wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde nichts mit dem VV zu tun hatte, dann solltest du eben beides nicht in Zusammenhang bringen, indem du von "Trotz" schreibst. Dann lass es doch ganz weg, wenn es mit der Sache nichts zu tun hat. Hier ist keines der einschlägigen Jammerforen, wo man Krokodilstränen mit Freude wegwischt.
Um den Zusammenhang "aus trotz" und Dienstaufsichtsbeschwerde erst gar nicht zustande kommen zu lassen habe ich das P.S. im ersten Post geschrieben. Und auch wenn es mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat, kann man es trotzdem verstehen. Wenn nicht, tut mir das für Dich leid.
QuoteWenn es keine Rechtsfolgebelehrung auf dem VV gab, dann hättest du dir damit auch den Popo abwischen können. Dann ist es deine freie Entscheidung, dich dort zu bewerben oder nicht. Und niemand kann dir was, wenn du es nicht machst. Hättest du das gleich geschrieben, wäre dieser Thread mit dem zweiten Beitrag beendet gewesen, weil dir jemand genau das geantwortet hätte.
Wissen ist macht, man kann nicht alles Wissen. Es könnte auch sein das Paragraph 3 von 8 durch komma Siebzehn alles wieder aufhebt. Deswegen die Frage... Wenn jeder alles wüsste, dann bräuchte man Foren wie dieses nicht.
Weißt du wirklich alles? Ich halte es nicht für vermessen wenn ich sage, dass du nicht alles weißt. Vllt. hast du irgendwann mal eine technische Frage und triffst auf mich, würde mich freuen.
QuoteWann ich poste und wo, geht dich gar nichts an. Wenn dir eine ehrliche Antwort nicht passt, interessiert mich das ebenfalls nicht. Wenn es dir hier nicht gefällt, ist es dir unbenommen, eines der "besseren" Foren aufzusuchen.
Ehrliche Antwort? Fein.
QuoteUnd nun zur konkreten Frage: Wenn das Stellenangebot mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen war, dann bewirb dich. Punkt, aus.
Das war die einzige Antwort. Alles andere war spekulation oder schlichtweg unhaltbare Vorwürfe, ich möchte fast schon sagen, Schwachsinn.
Wie das:
Quote
Wenn es heute in Deutschland schon verboten ist, dass ein Arbeitsvermittler einem Arbeitslosen Stellenangebote unterbreitet und er dann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde rechnen muss, dann sind wir aber weit gekommen.
Aber du hast ja richtig gelesen...
Richtig?
Fehler zu geben ist nichts schlimmes. Aber das können manche Leute nicht.
Quote from sekraP.S.: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine bitte eine/n neue/n Sachbearbeiter/in zugewiesen zu bekommen habe ich an die GEschäftsführung der Agentur gesendet. Das allerdings nicht, weil sie mir dieses Angebot vorgelegt hat, sondern wegen diverser Inhalte unseres Gesprächs. Mit meinem alten Sachbearbeiter hatte ich nie ein derartiges Problem, da ich ein vernünftiger Mensch bin und nicht gegen irgendetwas Arbeite. Ich möchte allerdings nicht alles über mich ergehen lassen.
Tschüß...