Bezahlt frei gestellt oder unwideruflich unter berücksitigung möglicher Urlaubstage und/oder Überstunden?
Posts by Floeckchen
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Das Problem dürfte schlicht sein, dass sich heutzutage jeder mal eben schnell ein Gewerbeschein holt und z.B. sein Kunsthandwerk Hobby (Nähen, Stricken, Holzarbeiten, Schmuckarbeiten etc.pp.) zur Berufung machen will.
Dabei treten aber 2 Probleme auf A) der Markt ist extrem gut gesättigt B) die Großen sind auf die Hobbiesten aufmerksam geworden und Maschinen und Zubehör hat fast jeder zu Hause stehen und versucht sich erstmal. Sofern das icht klappt wird eben beim billigsten Anbieter gekauft.
Das dürfte in anderen Bereichen recht ähnlich seinl.
Du solltest also in erster Linie für Dich Deinen Markt nochmal genau abschätzen und evtl. einen ganz neuen Buisnessplan aufstellen und dann auch u.U. denn Mut haben und zugeben, dass man gescheitert ist, wenn keiner Deine Leistung angemessen bezahlen will so dass Du auch davon leben kannst. -
Heiraten und Verantwortung übernehmen?
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Wenn man am Ende des Monats Gehalt bekommt und für den ersten ALG2 wird da nichts angerechnet.
Beispiel: 15. Mai Gehalt für April und am 28. MAi ALG2 Leistungen für Juni. Somit wäre ein kleines Polster möglich. -
Spejbl hast Du gelesen, dass die Wohnung schon an der Obergrenze liegt?
QuoteIch wohne seit 1.2.2015 in dieser Wohnung die genau an der Obergrenze 650 Euro liegt und vom Amt genehmigt wurde.
Jetzt sollen nochmal 85€ hinzukommen.
Ab wann wird denn modernisiert? M.W.n. darf die Miete sowieso erst nach der Modernisierung erhöht werden. -
Maria es gibt aber auch Menschen, die nicht so fix sind.
Die bekommen ihren WBA 3 Wochen vorher, geben ihn einen Tag vor Ablauf ab und dann ist das Entsetzen groß, dass am 1. kein Geld da ist.
Und wer hat Schuld? Genau das JC weil die ja die WBA so kurzfristig verschickt haben.Ich glaub die JC rechnen nicht damit, dass es auch Menschen gibt, die ihren Papierkram zeitnah erledigen und abarbeiten
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Hast Du denn bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragt?
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Ganz ehrlich leg Dir ein dickes Fell zu eröffne ein P-Konto und schreib Deine Gläubiger an, dass von Dir nix mehr kommt.
Dann kannst Du Dich in Ruhe nach einer passenden und hoffentlich kostenlosen Schuldnerberatung umschauen.
Sofern nicht in den nächsten 10 Jahren ein dickes Erbe ins Haus steht, kann Dir keiner was und Deine Sozialleistungen sind nicht pfändbar. -
Ahh Danke für die Aufklärung Turtle.
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Als Student bist Du doch sowieso vom ALG2 ausgeschlossen und hättest m.W.n. max. Anspruch auf anteilige KDU bei laufendem Bafög Bezug.
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Auch bei einer Haushaltsgemeinschaft wird die Miete kopfteilig berechnet. Diese Woche dürfte also nur die Hälfte der Miete auf Deinem Konto landen.
Bei einer angenommen Bedarfsgemeinschaft würde sogar Dein Regelsatz noch sinken. -
Naja aber mal ehrlich Walter man fragt sich insgeheim schon was ein Mensch 40 Jahre in Portugal gemacht hat ohne irgendwelche Bindungen aufzubauen (laut TE keinerlei Freunde).
Dazu noch der Beigeschmack beim Thema Krankenkasse.Nichtsdestotrotz sollte man Anträge bei den dortigen und hießigen (vermutlich ist das Sozialamt am letzten Wohnort zuständig?) stellen und warten was passiert. Mehr wie ablehnen können die Behörden nicht.
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Dieser Lebensstil ist Euer gutes Recht.
Es ist allerdings einfach albern sich über Nachtschichten zu echauffieren.
Es gibt zig Berufszweige dort sind Nachtschichten völlig normal und die Arbeitnehmer haben auch Familie.
Du bist als Mama die 'Managerin' und er bringt das Geld nach Hause, also sieh zu, dass Du die Kinder in der Zeit wo er schläft organisierst bekommst. -
Wir haben auch ein Wohn-/Schlafzimmer.
Wenn mein Mann morgens nach der Nachtschicht schläft, tut er dies in einem der Kinderzimmer und die Kinder halten sich halt im Rest der Wohnung auf.
Den Haushalt erledige ich nebenbei und sauge z.B. eben erst wenn er nachmittags aufgestanden ist.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. -
Quote from Lilalaunebaer;309015
Ist stundenbasiert auf Stundenlohn. Da Sie Schwanger keine Aufträge mehr zugewiesen bekommt vom Chef würde Sie eh nichts verdienen. Selbst wenn die Kündigung nicht rechtens ist
Komm schon...ernsthaft?
Also auch noch ein sittenwidriger Vertrag.
Aber natürlich hat man keine Zeit gegen den Ag vorzugehen... -
Hat sie sich denn ein Beschäftigungsverbot geholt oder gekündigt?
Bei einem Beschäftigungsverbot würde sie doch ihr Gehalt normal weiterbekommen. -
Wobei Trennungsunterhalt bis zur Scheidung sehr wahrscheinlich zu zahlen wäre.
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Wenn Du Dich getrennt hast gehst Du zu Deinem Sb und klärst alle Angelegenheiten wegen eines Umzuges.
Dein Vermieter muss weder Dich noch die Exfreundin aus dem Vertrag lassen, dass ist wie schon hier geschrieben eine ganz andere rechtliche Baustelle. Hindert Dich aber längst nicht daran eine neue eigene Wohnung zu finden.
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Weil die TE wohl ähnlich wie eine Nachtdienst-Tagesmutter entlohnt werden müsste, zwar nicht mit deren Stundenlohn von 12 - 16€, aber wohl die ganze Zeit, wo sie ausschließlich die Betreuung des Kindes wäre, auch wenn sie und das Kind schlafen.
Könnten also locker bei angenommenen 20 Arbeitstagen(nächten) im Monat x 9h x 8,50€ = 1530€ Bruttolohn sein. -
Mit Mindestlohn dürfte das eine teure Angelegenheit für den AG werden.