Hallöchen nochmal,
erstmal vielen Dank Birgit63 und CoolAndThePaeng für die hilfreichen Antworten.
In diesem Sinne möchte ich gerne daraufhinweisen, wie toll ich es finde, wenn jemand seine Freizeit opfert, um anderen Leute hier im Forum zu helfen, wenn es denn auch helfen ist. Turtle1972 scheint ja in jedem Besucher gleichen einen "Sozialschmarotzer" zu sehen... zumal ich nicht mehr arbeitslos bin, sondern meine Partnerin, die sich in Elternzeit befindet... ich bin nur in der BG...
Ich meine es ist doch so... Angenommen ich bin in 2 Jahren nicht mehr hilfebedürftig, dann hätte ich für den Fall, dass mein Vermieter meinen Warmmietenabschlag nicht gemindert hätte, rückblickend mehr Leistungen erhalten, als jetzt, wenn er die Warmmiete gemindert hat.
Das bedeutet doch, dass es im Endeffekt vom Zufall abhängig ist, welche Leistungen ich vom Jobcenter erhalte. Und das wäre ja dann schon etwas, was eigentlich nicht sein sollte, dann könnte man gleich die Hartz IV Sätze auswürfeln... Bezüglich Gleichheitsgrundsatz wäre das dann doch auch ein juristisches Problem, hat man Glück, und ein Vermieter bleibt bei hohen Abschlagszahlungen bekommt man mehr als jemand, der einen niedrigen Abschlag zahlt und womöglich noch nachzahlen muss.
Weiterhin finde ich es auch legitim zu hinterfragen, warum mein Vermieter jetzt nach drei Jahren meint, er müsste die Warmmiete mindern (was er nicht muss, wenn man mehr zahlt, ist das für ihn sogar sicherer und mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden) statt mir wie bisher einfach die überzahlten Nebenkosten zu überweisen (die ich dem JC melde). Wenn jobcenter sparen sollen und mit einer Absprache mit einem Vermieter Millionen sparen können, warum sollte das nicht auch möglich sein?
Turtle1972: An die Sache mit dem Guthaben hab ich zwar nicht gedacht, aber genauso wie man bei einem hohen Abschlag womöglich ein Guthaben bekäme, wenn man zwischenzeitlich nicht mehr auf Leistungen angewiesen ist, so wird sicherlich aber auch eine Nebenkostenerstattung angerechnet wenn man arbeitslos wird und die Rückzahlung aus einer Zeit stammt, in der man nicht arbeitslos war.
Es geht mir lediglich darum, ob das so richtig ist... Seltsam und dämlich finde ich die gesamte Regelung... Natürlich stimmt das mit dem Guthaben, theoretisch müsste man das, wenn man aus der Arbeitslosigkeit kommt, auch zurückzahlen... warum das nicht so ist, dafür kann ich nix...
Ich versuch das jetzt nur zu verstehen und mich nicht für blöd verkaufen zu lassen... Ich hatte schon mehrmals Fälle wo das JC das versucht hat, am Ende war es immer ohne gesetzliche Grundlage und ich hab am Ende recht bekommen...