Quote from edy;296327Hallo Anie,
Hast du schon mal darüber nachgedacht........
Ich vermute, das ist prinzipiell zu viel verlangt.
Quote from edy;296327Hallo Anie,
Hast du schon mal darüber nachgedacht........
Ich vermute, das ist prinzipiell zu viel verlangt.
Quote from pAp;296312Rechne einfach Deine Regelleistung und Deinen Anteil an Miet- und Heizkosten (also 1/3 der Gesamtkosten, wenn Ihr zu dritt seid), ist das weniger als Deine 830 €, dann bist Du raus.
Wobei die 830€ nicht das anrechenbare Einkommen darstellen.
Quote from Fisherman´s Foe;295887ALG I ist eine Versicherung in die man eingezahlt haben muss, was ich aus NL nicht konnte, daher bin ich direkt ins ALG II gerutscht.
Im vereinten Europa kann man solche Ansprüche auch grenzüberschreitend geltend machen, für die Berechnung des ALGI-Anspruchs benötigt die Agentur für Arbeit dann die E-301 Bescheinigung von der zuständigen UWV, dem Institut zur Durchführung und Bearbeitung der Arbeitnehmerversicherungen in den Niederlanden (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen).
Den Sparvertrag ruhend stellen lassen und die Hobbies vorübergehend einstellen, schon habt ihr genug Geld
Quotefür Kleidung, Hygieneartikel, Reperaturen, Sonstiges
Quote from zzHDzz;295486
Ist hierüber ein Antrag auf ein Darlehen möglich, besteht hier ein unabweisbarer Bedarf?
Die Frage ist ein Witz, oder?
Die Namensänderung und der dadurch bedingte neue Personalausweis ist eine OPTION, keine Pflicht nach einer Scheidung. Ich sehe da keinen unabweisbaren Bedarf.
Quote from unwissenheit;295463ok. ich finde es nur komisch, dass es in der Ausbildung nicht so war. Allerdings bin ich mir nicht mehr sicher, wie mein Gehalt dort berechnet wurde. War fast genauso hoch wie das Bafög jetzt.
Hattest du da auch schon den zusätzlichen Nebenjob mit 392€ Einkommen im Monat?
Und wo wäre das Problem, den Job wenigstens anzufangen anstatt schon vorher die Flinte ins Korn zu werfen? So bekommt dein Sohn auch kein Selbstbewusstsein.
Um sich mit Bilanzen auszukennen, sollte man in der Regel eine Ausbildung als Buchhalter haben.
Quote from korker;295306Der Sachbearbeiter meinte ich kriege Ende dieses Monats also zum 30.09 ALG1 für den Zeitraum 15.09 bis 30.09. Den nächsten ALG1 Bezug erhalte ich allerding wieder zum 30.10.2014.
Das ist normal, ALGI wird zum Ende des Monats gezahlt.
Quote
Wie kann ich nun meine Kosten decken?
Wie hast du diese Kosten denn im Juli und August gedeckt?
Deine Art zu rechnen und auch deine Unbelehrbarkeit lässt mich vermuten, dass du aus einer Sozialhilfeadelsfamilie kommst.
Quote from dunkelxd;295201
mich ärgert es ja nur das ich im Prinzip fast das selbe geld habe wie jemand der den ganzen tag nur zu hause hockt..
Das liegt ja dann wohl an deiner ausschließlich mit Erziehung beschäftigten Partnerin und eurem Kind. Du alleine hättest wohl eher gar keinen Anspruch auf ALGII.
Quote from LaLeLex3;295250
Meine Frage: habe ich jetzt überhaupt noch Anspruch auf ergänzende ALG II Leistungen?
Wenn überhaupt, dann nur für den September. Ob sich der Aufwand lohnt, musst du selbst entscheiden.
QuoteUnd wenn ja, kann ich den Antrag noch in der derzeitigen Stadt stellen, oder muss ich mit damit bereits an das Jobcenter in der neuen Stadt wenden, da ich ja "offiziell" seit dem 15.09 bereits dort gemeldet bin?
Du musst den Antrag da stellen, wo du auch wohnst.
Quote from dorschdns;295121Ich frage nur nach der Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine neue Waschmaschine, weil die bisherige nicht in der Wohnung aufgestellt werden kann, da sie zu groß ist.
Ja, du kannst schließlich die 60er-Waschmaschine verkaufen und den Verkaufserlös in eine 45er-Waschmaschine investieren.
Quote from beco;295119
Ihre einzigste vorraussetzung war das ich in erfahrung bringen soll durch welches Einkommen das bafög dann abgerechnet wird...Von ihr oder von meinen Eltern?
Wobei abgerechnet? Wenn du mietfrei ausserhalb deines Elternhauses wohnst, hast du als als Bafögempfänger keinen Anspruch auf ALGII.
Quote from beco;295114Ich wollte aber nicht mit übermäßigen schulden aus der schule gehen
Ah ja, dann lieber Sozialleistungen beziehen .......
Quotemeine frage is halt ob das Jobcenter überhaupt ein darlehn als Gehalt sehen darf...
Ja, dürfen sie (als Einkommen, nicht als Gehalt), denn für den Lebensunterhalt ist dieses Darlehen auch gedacht.
Die Schule kostet 500-700€ im Monat?
Kann ich mir nicht vorstellen. Im allgemeinen verwendet man solche Gelder für die Miete und den Lebensunterhalt.
Quote from beco;295110
soweit wie ich jetzt festgestellt habe wirden meinen eltern beide wege angerechnet!!!!
Nein, nicht deinen Eltern, nur dir.
Grundsätzlich solltest du deine Unterhaltsverpflichtungen mal regeln, z. B. beim Jugendamt. Es kann und darf nicht sein, dass zwei Kinder zusammen genauso viel bzw. wenig Unterhalt bekommen wie das dritte alleine.
Quote from Driver42;294972Im Normalfall schon, da es sich hier aber um Kindesunterhalt handelt besteht eine sog. gesteigerte Obligenheitspflicht (so heist das glaube ich) und von daher können sie einen hier bis auf den Mindestsatz pfänden.
Bei mir in dem Fall 800,- €
Das dürfte nicht richtig sein, da du noch zwei weiteren Kindern zu Unterhalt verpflichtet bist.
Grundlage dürfte hier § 850c ZPO sein.
Quote from peterlustig32;295013
Meine Frage in diesem Forum bezieht sich rein darauf, inwieweit das Jobcenter solche (einmaligen) Arbeitsaufträge untersagen kann. Auf welcher Rechtsgrundlage mir untersagt werden kann, diese Arbeit nicht ausführen zu dürfen.
Weder das eine noch das andere hat man getan. Und wird man auch nicht tun können.
Wobei die Begriffe "einmalig" und "Arbeitsaufträge" (Plural!) nicht zueinander passen.
Quote from Ginni;295006Wieso weiß das Amt denn, dass sie grad ne Masterarbeit schreibt?
Wahrscheinlich weil sie es dort rausposaunt hat.