Liebe Angi,
deine Eingangsfrage hat nun rein nichtsmehr mit deiner jetzigen Aussage zutun. Die Eingangsfrage war ganz einfach: "Darf ich mit meinem Freund in eine andere Wohnung ziehen, warum ist das Amt dagegen?".
Dann kam auf einmal das Gutachten, jetzt ist deine Bekannte erst wegen Schäden ausgezogen, anschließend wieder zurück in die gleiche Wohnung und dem Gutachter ist gleich aufgefallen das er diese Wohnung schon beim letzten Mal begutachtet hat. Hat deine Bekannte übersehen das sie wieder in die gleiche Wohnung mit diversen Mängeln gezogen ist.
Übrigens, wenn ein Gutachter die Unbewohnbarkeit der Wohnung attestiert, dann MUSS der Vermieter Ersatz stellen und was machen. Dann kann man nicht einfach wieder einziehen.
So wie du die Sachlage darstellst, ist es nicht logisch. Wenn du Umzug usw. selbst zahlen willst und dein Freund auch noch was dazusteuert, dann könnt ihr jederzeit umziehen. Aber ihr bleibt auf dem aktuellen Mietniveau und alles läuft zum Selbstkostenpreis.
Und mal etwas zu deinen Vorwürfen zu dem Forum, es geht hier weniger um "jammern", "Was steht mir zu" oder "Kopf streicheln", du möchtest praktische und realitätsnahe Hilfe, die kannst du gerne bekommen.