Wieso denn auf einmal Wohngeld? Und wieso Sozialamt? Du hast doch im Unterforum Arbeitslosengeld 2, also Jobcenter gepostet.
Bei wem hast du welche Leistung beantragt bzw bewilligt bekommen? Bei der Behörde fragst du nach.
Wieso denn auf einmal Wohngeld? Und wieso Sozialamt? Du hast doch im Unterforum Arbeitslosengeld 2, also Jobcenter gepostet.
Bei wem hast du welche Leistung beantragt bzw bewilligt bekommen? Bei der Behörde fragst du nach.
Nein, das ist damit nicht gemeint. Es wird geprüft ob die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten) angemessen sind.
Für diese Prüfung werden die Kaltmiete und die Betriebskosten herangezogen, nicht die Heizkosten.
Unabhängig davon werden bei der Bedarfsberechnung alle 3 Positionen berücksichtigt, damit du sie zahlen kannst, sofern dein Anspruch hoch genug ist.
Kaltmiete und Betriebskosten, also die kalten Nebenkosten.
Steht doch drin: Heizung und Warmwasser kommen zu den Werten dazu.
Die alte Kaution gilt nicht als Einkommen sondern als Vermögen.
Wenn ihr die Vermögensfreibeträge nicht ausgeschöpft habt, stellt das kein Problem dar, denn in diesem Fall erfolgt keine Anrechnung.
Na bislang war die KV über den ALG 2 Bezug gesichert.
Frage doch mal bei der Wohngeldstelle nach. Vielleicht können die dir was sagen.
Mit Wohngeld und Kinderzuschlag bleibt die Krankenversicherung deines Partners offen.
Was hattest du denn beim letzten Antrag reingeschrieben??
Also in der Unterkunft wohnen doch insgesamt 3 Personen, oder?
Dann schreib es rein.
Hallo,
der Umstand alleine dass deine Wohnung unangemessen ist stellt sich als Umzugsnotwendigkeit dar:
"Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist.... " § 22 Absatz 6 SGB 2.
Solange die Regelungen des Sozialschutzpakets wegen Corona laufen, wird die tatsächliche Miete übernommen. Diese Regelungen laufen derzeit bis 31.12.2020, werden aber wahrscheinlich verlängert, aber darauf solltest du nicht zwingend drauf hoffen, sondern versuchen aus der Wohnung rauszukommen.
Was die Erst - oder Ersatzbeschaffung angeht, hast du zumindest was die Waschmaschine angeht Pech gehabt. Wie du selbst schreibst hattest du eine Maschine die im Keller stand. Was damit passiert ist, ist egal. Da kann wohl nur ein Darlehen gewährt werden.
Der Hinweis auf die Benutzung der Maschine deines Partners ist Quatsch.
Was ist mit einem Herd?
Hier kann man nur vermuten, dass das JC die Ermittlung des Einkommens aus der Selbständigkeit nicht selbst vornehmen kann oder will und sich das notwendige Know How bei einer externen Firma eingekauft hat.
Hallo,
als erstes müsst ihr alles tun um die Bedürftigkeit zu reduzieren, auch Steuerklassenwechsel, und zweitens nützt euch die Rückzahlung der Steuer soweit nichts als dass diese Rückzahlung als Einkommen berücksichtigt wird.
Durch die Regelungen zum erleichterten Zugang zum SGB 2 aus dem Sozialschutzpaket müsste ein verkürzter Antrag reichen.
Für welchen Zeitraum ist denn das Insolvenzgeld?
Ist es überhaupt Insolvenzgeld oder hast du in die Insolvenzmasse des ehemaligen Arbeitgebers hinein geklagt??
Über wieviel Geld sprechen wir überhaupt?? Wenn von dem Geld nach dem Erstattungsanspruch und der Pfändung nichts mehr übrig bleibt, dann besteht auch kein Grund die zukünftigen Leistungen "zu streichen".
Vor allem halt die Bedürftigkeit, heißt Einkommen und Vermögen und dann halt auch die Erwerbsfähigkeit muss gegeben sein.
ALG 2 kann möglich sein wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. Bei ALG 2 Bezug besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der KV und PV.
Sofern man nicht einer privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist.
Arbeitslosengeld I kann es ja nicht geben, es wurden ja keine Beiträge gezahlt.
Moin Werder (falls der Name seinen Bezug zum Norden hat),
nein, du darfst 450,00 € dein Eigen nennen. Dafür fallen die 144,00 € ALG 2 weg. Du hast also in der Summe 306,00 € mehr Geld in der Tasche.
Das von mir dargestellte ist der Weg zur Ermittlung in welcher Höhe Arbeitseinkommen auf das ALG 2 angerechnet werden kann.
Von den angenommenen 450,00 € wird ein Grundfreibetrag von 100,00 € abgezogen. Von den verbleibenden 350,00 € wird ein Freibetrag von 20 % errechnet, also 70,00 €. Diese 70,00 € werden von den 350,00 € abgezogen und es verbleibt ein anrechenbares Einkommen von 280,00 € übrig.
Damit ist der aufstockende Anspruch von 144,00 € weg.
Das wird dir keiner beantworten können wenn er nicht weiß welches Sozialamt das ist.
Manche Sozialämter verschicken Weitergewährungsanträge manche nicht.
Es gibt für die Sozialämter keine Verpflichtung dies zu tun. Es reicht wenn im Bewilligungsbescheid deutlich der Zeitraum der Bewilligung angegeben ist.
Wo ist das Problem im November den Folgeantrag einzureichen? Tue es einfach wenn es soweit ist.
Du solltest den Sachverhalt schon ausführlich darstellen und im Idealfall entsprechende Bestätigungen deiner Ex und deines Onkels beifügen, dann müsste es eigentlich gehen.