Nö, nicht vergessen. Ein Überprüfungsantrag wirkt nur auf den 01.01. des Vorjahres zurück.
Posts by jette
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Und du bist sicher, dass die Mietzahlung, die du an den Vermieter leistest, mit den Daten aus der Akte übereinstimmt?
Ich frage nur, weil ich ständig Akten habe, da haben die Leistungsbezieher auch keine Änderung angegeben, aber die Mietbeträge von den Kontoauszügen passen nicht zu den Daten aus der Akte.
Dann fordere ich auch einen aktuellen Nachweis an. Allerdings schreibe ich im MiWi auch was mir aufgefallen ist. -
Wenn ihr nicht erst seit Dezember zusammen lebt, dann habt ihr auch schon vorher zusammen Alg2 bekommen. Schau mal auf den Leistungsbescheid, da steht ihr bestimmt gemeinsam drauf.
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Wir generieren eine komplett neue Nummer. Also einer, der vorher die BG 4567 hatte, könnte jetzt die 4321 haben.
Aber bei uns ist auch nicht die Zuständigkeit nach Nummer, sondern Buchstaben. -
Wieso sollte die Allegro-Nummer die gleichen letzten 2 Zahlen wie die A2LL-Nummer haben?
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Quote from kingking;304067
Person x hat auch Nebendem Studium für Zwei Jahre gearbeitet und Beiträge für die ALGI gezahlt, bekommt jedoch keine ALGI weil dies mindestens 360 im letzten Kalendejahr gearbeitet haben muss was nicht der Fall ist
Man braucht 360 Tage in 2 Jahren und nicht nur im letzten Kalenderjahr. Hast du die?
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Bei uns gibt es den Wagen und studentische Hilfskräfte bei Umzügen, wo keine Verwandten usw. vorhanden sind. Das ist weit günstiger als ein Unternehmen. Also vielleicht auch so ein Angebot besorgen.
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Wenn dein Jobcenter den Umzug als notwendig erachtet, dann bekommst du auch die angemessene Miete.
Entfallen würden aber folgende Kosten:
- Umzugskosten
- Kaution
- Nebenkostennachzahlung
Einfach, weil die Wohnung nicht angemessen ist. Wenn du diese Kosten selber stemmen kannst, dann nimm die Wohnung. -
Der FB bei keinen weiteren höheren Werbungskosten liegt bei 330 €.
Warum ist das Elterngeld so gering? Oder wurde davon bereits der Freibetrag abgezogen und das ist nur noch das anrechenbare Elterngeld?
Trotz alledem könnte es aber tatsächlich sein, dass Kinderzuschlag mit Wohngeld höher als das mögliche Alg2 ist und wäre dann vorrangig zu beantragen.
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Solange er noch von der BG ausgeschlossen ist, wird das Einkommen von dir nur bei dir und dem Kind berücksichtigt.
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Aber scheinbar hattest du vor 5 Jahre mal eine Waschmaschine. Also wäre es nur eine Ersatzbeschaffung und max ein Darlehen könnte gewährt werden, dass mit mtl. 10 Prozent der Regelleistung zu tilgen ist.
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Quote from TOXICATOR;301846
Es wurden ja keine Berechnungen gemacht, mit der Begründung dass mein Bruttoverdienst zu hoch sei. Dann müsste doch auch bei Ihr zu hoch sein?
Laut dem Typen am Telefon übersteige mein Bruttogehalt für den angeforderten Zeitraum die gesetzliche Grenze. Ich frage mich, obwohl die andere auch noch Kindergeld bekommt und weniger Miete zahlen muss, wieso sie was kriegt und ich nicht?
An den schriftlichen Bescheiden sind immer Berechnungen beigefügt und wenn diese bei dir fehlt, dann fordere Sie umgehend an.
Wenn du nur eine mündliche Ablehnung hast, dann bestehe auf die schriftliche Bescheidung deines Antrages.Ohne die Berechnung können wir auch nicht sagen, ob und was falsch sein könnte.
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Dann vergleiche dich mal eure Betechnungen und finde die Unterschiede.
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Quote from Vegas;301531
Doch reden wir.
Aber nicht die TE. Scheinbar nur du?!
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Aufgrund der Abtretung würde unser Jobcenter es machen.
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Aber bei Nutzung vom Durchschnitt gibt es dann genauso Monate in denen mehr verdient wird als angerechnet und da gleich sich es (halbwegs) wieder aus. Wir reden ja hier nicht von Unterschiedsbeträgen von 100-200 €. Meist sind es geringere Beträge und da ist eine monatliche Berechnung nicht zweckmäßig.
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Warum wird es nicht einfacher zu prüfen? Vorläufig wird ein Durchschnittseinkommen (meist die 6 Vormonate) angerechnet (kann man nachrechnen mit seinen Lohnabrechnungen) und nach Ende des Bewilligungsabschnittes wird mit dem tatsächlich erzielten Einkommen ein Durchschnitt errechnet (kann auch jeder selbst ausrechnen).
Entweder errechnet sich dann insgesamt eine Nachzahlung oder eine Überzahlung.Es gibt so viele Leistungsbezieher, die diese Verfahrensweise bevorzugen und bei den Sachbearbeitern sieht es nicht anders aus.
Wenn es um einen anderen Bereich geht, also nicht zum Thema Bescheid oder Durchschnittsberechnung, dann mach einen neuen Thread auf.
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Jetzt versteh ich was du meinst.
Das aß sollte schon länger gängige Praxis sein, dass man vorläufig mit einem Durchschnittseinkommen rechnet und am Ende des Bewilligungsabschnittes das Einkommen aufgrund der tatsächlichen Löhne nachrechnet.
So soll verhindert werden, dass jeden Monat ein Änderungsbescheid erstellt wird und die Papierflut und Verwirrtheit überhand nimmt. -
Änderungsbescheide gehen mit der Anordnung der Leistung raus und nicht erst zum Ende des Bewilligungsabschnittes.
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Klingt gut.:)