Quote from Hartz;195361War denn die Kündigung vor der Insolvenzantragsstellung?
Das weiß ich nicht genau. Der ganz genaue Ablauf ist mir nicht bekannt. Ich nehme an, dass Insolvenzantrag, Kündigung, usw. ziemlich parallel durchgeführt wurde.
Quote from Hartz;195361War denn die Kündigung vor der Insolvenzantragsstellung?
Das weiß ich nicht genau. Der ganz genaue Ablauf ist mir nicht bekannt. Ich nehme an, dass Insolvenzantrag, Kündigung, usw. ziemlich parallel durchgeführt wurde.
Quote1. Warum wurde am 01.11. zum 01.11. gekündigt? Es gibt doch gewisse Kündigungsfristen.
Selbstverständlich gibt und gab es auch in diesem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist. Es wurde am und zum gekündigt, da das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Quote2. Will die Firma in Insolvenz gehen, oder hat sie den Antrag bereits gestellt.
Wurde bereits gestellt.
Quote3. Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, woran kann man erkennen, daß sie in Insolvenz gehen will?
S. #2
Guten Abend Spejbl,
Danke für deine Antwort. Die haben ja bereits meinen Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, etc.. zudem habe ich sogar noch 2 weitere Lohnabrechnungen, welche erstellt wurden, aber wo das Gehalt nicht ausgezahlt wurde. Bzgl. meiner Beschäftigung sollte keinesfalls ein Zweifel bestehen.
Einen Widerspruch habe ich bereits verfasst. Diesen werde ich ggf. noch leicht überarbeiten.
QuoteDisplay MoreSehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau *********,
mit diesem Schreiben lege ich Widerspruch gegen den „Ablehnungsbescheid“ vom 22. November 2011 ein (Ihr Zeichen: ******************)
Gründe
Sie berufen sich in Ihrem Schreiben auf § 118, § 123 und §124 des Dritten Sozialgesetzbuch – SGB III und nehmen dementsprechend an, ich hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich berufe mich auf § 131 SGB III (1):
(1) Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Arbeitsentgelte, auf die der Arbeitslose beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte, gelten als erzielt, wenn sie zugeflossen oder nur wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht zugeflossen sind.
Mein ehemaliger Arbeitgeber – die **************** – ist Zahlungsunfähig geworden. Dementsprechend bin ich so zu stellen, als ob der Lohn gezahlt worden wäre!
Somit habe ich sehr wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich bitte Sie ausdrücklich, meinen Antrag sowie den Ablehnungsbescheid schnellstmöglich zu prüfen und mich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Wohlerwogen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich die Angelegenheit notfalls von einem Rechtsanwalt, welcher auf Sozial- & Arbeitsrecht spezialisiert ist, prüfen lasse und mein Recht vor einem Gericht durchsetzen werde.
Ich verbleibe mit freundlichem Gruß,
Guten Tag,
fix sind sie ja, folgendes Schreiben habe ich soeben erhalten:
=====================
Ablehnungsbescheid
Sehr geehrt...
Ihren Antrag vom 2. November 2011 lehne ich ab (§ 118 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie sind in den letzten 2 Jahren vor dem 2. November 2011 weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt (§ 123 und § 124).
Rechtshilfebeehrung, etc...
=====================
Was sagt ihr dazu? Ich denke aufgrund des § 131 SGB III habe ich sehr wohl Anspruch auf ALG 1. Ist das eurer Meinung nach korrekt und ich sollte mit Hinweis auf § 131 SGB III Widerspruch einreichen?
Vielen Dank!!
Danke, pAp.
Musiker, vielen Dank! Du machst mir Hoffnung. Ich habe das ganze leider noch nicht schriftlich, soll dies jedoch bis zum Ende der Woche in schriftlicher Form erhalten. Da wird (muss?) ja dann der genaue Grund beschrieben sein.
Mal schauen, ob ich bis zu dem Schreiben warte oder doch vorsichtshalber mir den ALG II Antrag hole.
Merci!
Liebe Forenmitglieder,
seit meinem Termin (bzgl. ALG 1) heute morgen habe ich den Glauben an dieses Land verloren. Ich habe 14 Monate lang als Arbeitnehmer für ein Unternehmen gearbeitet. Am und zum 1. November wurde ich betriebsbedingt (Unternehmen geht in die Insolvenz) gekündigt. Ich habe insgesamt 14 Monate für das Unternehmen gearbeitet, jedoch fehlen mir die letzten 3 Gehälter. Somit habe ich nur 11 Monate lang Gehalt bezogen. Wichtig ist jedoch, dass jegliche "Lohnnebenkosten" (Lohnsteuer, GKV, Arbeitslosenversicherung, etc.) bis zum Ende von dem Unternehmen gezahlt wurde.
Als ich die Kündigung erhielt, habe ich mich sofort bei der Agentur für Arbeit gemeldet, dies war ebenfalls Anfang November. Der ersten Bearbeiterin habe ich bereits erläutert, wieso die Kündigung so kurzfristig erfolgte. Circa 14 Tage später hatte ich erneut 2 Termine (Arbeitssuchend & Bearbeitung des ALG 1 Antrags). Leider fehlten bzgl. des ALG 1 Antrags von meinem ehemaligen Arbeitgeber noch Dokumente, wodurch ich heute erneut einen Termin hatte.
Und heute morgen wurde mich dann mitgeteilt, dass ich KEINEN Anspruch auf ALG 1 habe. Der Grund ist für sie sehr einfach: Ich habe nur 11 Monate Gehalt bezogen. Auch wenn der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, rechtfertigt dies kein Anspruch auf ALG 1 meinerseits.
Kurz: Ist das so richtig?
Was mich richtig sauer macht:
1. Kann ich dafür überhaupt nichts. Es ist vielleicht meinte Schuld, auch noch 3 Monate ohne Gehalt gearbeitet zu haben. Doch muss ich dafür so bestraft werden?!
2. Wurden ja die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt!
3. Hätte mir das jemand am Anfang gesagt, hätte ich andere Maßnahmen ergreifen können. Nun ging bereits so viel Zeit verloren. Ich solle nun ALG 2 beantragen. Ich sehe jetzt schon, dass das a) Ewigkeiten dauert und b) Es riesige Probleme gibt und die mir dies auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung (wohl morgen ) zahlen werden.
Interessant ist zudem, dass wenn ich aus dem Insolvenzgeld noch 1 Gehalt erhalten sollte, habe ich Anspruch auf ALG 1. Ich frage mich da etwas, wie die sich das vorstellen... eine Unternehmensinsolvenz dauert sicherlich länger als 5 Werktage. Und wenn das dann mal durch ist, habe ich zum einen bereits ALG 2 und zum anderen, nach der Zeit, sicherlich wieder einen Job...
Ich weiß echt nicht mehr weiter... so langsam wird zudem das Geld knapp (Miete, Essen...).
Ich hoffe, dass ihr mir - auch wenn die vollkommen Recht haben - irgendwie weiter helfen könnten und / oder Tipps geben könnt.
Danke!