Der Vermieter hat mit der zu niedrigen Nebenkostenrate keinen Fehler gemacht, das ist Geschäftspraxises und völlig legal.
Nach dem ersten Jahr wäre es ganz einfach gewesen, der Mieter hätte sich selbst die Höhe der Nebenkosten ausrechnen und sie dementsprechend anpassen können. Besteht vielleicht die Möglichkeit das mit der richtigen Anpassung die Gesamtmiethöhe zu hoch liegt?
Wir gerne gemacht, um die Miete erst einmal niedrig wirken zu lassen. Der Fehler liegt hier bei der Mieterin, sie kann nicht einfach auf Zuruf eine "Zwischensumme" zahlen. Dazu hätte sie eine aussagekräftige Nebenkostenabrechnung haben und einreichen müssen.
Nein, der Fehler liegt bei der Behörde.
Bei uns z.B. wird eine Zustimmung zur Wohnungsanmietung grundsätzlich verweigert, wenn die ausgewiesenen Nebenkosten geringer als 1 €/m² sind.