Was könnten die uns antun?
Antun ist ein interessanter Begriff.
Das JC tut niemanden etwas an.....
Was könnten die uns antun?
Antun ist ein interessanter Begriff.
Das JC tut niemanden etwas an.....
Prima. Damit bist du aus dem Schneider, da starre Fristen ungültig sind. In dem Fall ist der Vermieter dafür zuständig.
Insofern gibts sicher kein Geld vom Jobcenter.
Naja, das war ein Auszug aus dem Mietvertrag.
U.U. kann da noch der Satz folgen, dass je nach Zustand der Räume die Intervalle länger oder kürzer sein können und dann sind die starren Fristen vom Tisch...
Angesichts der geschilderten Umstände dürfte es eine Überlegung wert sein, einen Antrag beim örtlichen Amt für soziale Sicherung (SGB XII) zu stellen und nicht beim Jobcenter.
Nö, der Antrag ist auf zwingend auf jeden Fall erst beim JC zu stellen - eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit und ggfls. Weiterleitung an das Sozialamt erfolgt dann von dort...
Hör mal, ich will doch überhaupt keine weiteren Dinge vom Amt . . . zB den Transport des Umzuges . .. fällt eh weg da die Wohnung hier schon möbliert war . . . somit würde ich mir nur meine Reisetasche schnappen meine Klamotten / Papiere und weg bin ich.
Wo soll dann das Problem sein?
In Deutschland kann jeder wohnen, wo er will und wenn Du keinerlei Umzugbeihilfen benötigst, kannst Du auch nach Sachsen-Anhalt ziehen und bekommst halt dort Deine Leistungen.
Das Problem ist im Moment, dass hier das System "stille Post" angewandt wird.
Aus der einfachen Eingangsfrage:
muss mein Freund zu mir ziehen oder können wir uns etwas anderes suchen und darf die neue Wohnung nicht teurer sein, als die vorhandene?
werden hier laufend Dinge hinzugedichtet, die ursprünglich nie zur Debatte standen.
Und das sollten gerade die User, die zu allem ihren Senf dazugeben müssen, mal etwas beachten, dann käme es gar nicht erst zu solchen Missverständnissen, die anschließend ins Persönliche münden.
Das musst Du mit der Stelle klären, die diese Prämie zahlt.
Display MoreWenn man sich Grundlegend mit allem abfindet kann man nichts verändern.
Grundlegend ist es nunmal so das ich in der Hoffnung auf Tipps oder sogar Erfahrungsberichte von anderen Leuten gehofft hatte und nicht auf aussagen wie leb damit und sei froh das du überhaupt die Umschulung hast.
Ich habe um die Umschulung machen zu können eine gut bezahlte Stelle abgelehnt nur um meine Zukunftsperspektiven zu verbessern und nicht nach jeder Kündigung wieder von vorne anfangen zu müssen. Dazu habe ich Kind und Frau zuhause und wir versuchen alles irgendwie unter einen Hut zu bekommen. Leider kommt vom Amt keine wirkliche Hilfe in Bezug auf hilfreiche Infos... durch zufall habe ich letzte Woche erfahren das mir seit beginn der Umschulung Betreuungskostenhilfe zusteht... hat mir natürlich niemand gesagt....
Aber hauptsache den finger heben ohne background infos... ich ging echt davon aus das Forum hier existiert um zu helfen... wahrscheinlich habe ich einfach zuviel erwartet.
Wo ist eigentlich Dein Problem?
Vegas hat es doch geschrieben. Jeder normaldenkende Mensch fragt bei der Behörde nach, die diese Prämien zahlt - sollte die Zahlung abgelehnt werden, kann man immer noch im Forum fragen, ob jemand eine Möglichkeit sieht, diese doch noch zu erlangen.
Und wenn Du nachweisen kannst, dass alle Deine Mitschüler diese Prämie erhalten, versuchs doch erst mal....
Wobei im Gesetz steht (§ 44), daß die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden kann. Im EU-Ausland gibt es eher keine versicherungspflichtigen Beschäftigungen würde ich sagen.
Ich behaupte mal, dass es gerade in der EU versicherungspflichtige Beschäftigungen gibt.
Stimmt das wirklich mit dem §16 Absatz 3 SGBII ?
Guckst Du selber
Ich gestehe, ich kann dir nicht folgen, denn in deinem Beispiel löst sich das Problem doch gerade durch die Vermögensfreigrenze, da 9000 Euro nunmal mehr sind als 8400 Euro. Wo stehe ich auf dem Schlauch?
Alba sieht wohl nicht ein, dass sie das eigentlich zweckbestimmte Geld nicht dafür einsetzt, wofür es gedacht ist.
Ich kann Dich aber beruhigen Alba, da der TE allein leistungsberechtigt ist, wird sie das Geld schon verwenden müssen.
Display MoreIm 3 lehrjahr seiner Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel.
Seit nov 16 dabei und seitdem nicht einen Tag Urlaub gehabt,
ALG1 kein Anspruch weil es keine 6 Monate in dem Betrieb war.
Hm, kannst Du den Widerspruch mal auflösen?
Unverständig zu googlen und sich Textbausteine zurechtzubiegen funktioniert nicht.
§573a BGB ist genau die Vorschrift, hinter der die von mir oben genannten langen Kündigungsfristen stehen. Schau Dir den Paragraphen doch einfach mal an. Es steht klar und deutlich drin, dass in dem Fall die Kündigungsfrist um zusätzliche drei Monate länger wird.
Der Umzug ist aber nicht erforderlich.
Doch, er ist erforderlich, weil halt eine Kündigung nach § 537a BGB eben nicht rechtswidrig ist, sondern lediglich eine verlängerte Kündigungsfrist nach sich zieht.
Nichts desto trotz muss die TE die Wohnung irgenwann verlassen und der Umzug ist somit notwendig.
Dies hier fand ich.
Da hat meine Vermieterin gar nicht so unrecht das sie mir kündigen kann.
Nach § 573a BGB hat der Vermieter, der gemeinsam mit dem Mieter in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen wohnt, das Recht eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnis auszusprechen, ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf. Der Vermieter kann also jederzeit das Mietverhältnis beenden, es muss weder ein Zahlungsverzug noch ein Eigenbedarf oder ein sonstiger gesetzlicher Grund vorliegen. Wenn dem Vermieter danach ist, kann er kündigen. Der Mieter einer solchen Wohnung ist aus juristischer Sicht quasi schutzlos.
Da hast Du recht, diese Möglichkeit hat Dein Vermieter und da kannst Du auch nichts gegen machen.
Aber warum unterschlägst Du den Folgesatz - "Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate".?
Ich weiß nicht, wie lange Du dort wohnst, aber selbst im ungünstigsten Fall reden wir von 6 Monaten Kündigungsfrist....
Wie geht man da am besten vor.
Ich weiß dass wir uns oder min. einer von uns sich dort ein Job suchen muss. Dann erst die Wohnung.
Hast du denn außer deinem Wunsch umzuziehen einen konkreten Job in Aussicht?
Vielleicht solltest du dich erst einmal bewerben, um einschätzen zu können ob es was wird mit dem Job. D
Schrieb er doch....
Das hätte er machen können, als er die Sperrankündigung erhalten hat. Da hätte er per einstweiligen Rechtsschutz gegen den Stromanbieter vorgehen müssen. Jetzt dürfte das Kind in den Brunnen gefallen sein, was das angeht.
Korrekt.
oder er hätte, was noch sinnvoller gewesen wäre, vorher reagiert.
Bevor ein Stromanbieter sperrt, gibt es im Regelfall min. 2 Mahnungen, dann eine Mahnung mit Sperrandrohung, dann noch die Sperrandrohung mit letzter Fristsetzung und letztendlich der Termin der Sperrung - Zeit ohne Ende, um etwas zu regeln.
Wahrscheinlich kommt jetzt aber wieder der Einwand, dass man alle diese Schreiben nicht erhalten habe
Display MoreErstmals danke für die Antworten.
Die Miete wurde zum 01.01.2015 auf das ortsübliche Niveau angepasst, also alles rechtlich.
Das Jobcenter hat am 14.06.2016 mich aufgefordert zur Kostensenkung .
Die Wohnung ist auch wirklich jetzt zu teuer , also hier auch alles in Ordnung.
Es ist eine 3-Zimmer Wohnung und ich hätte auch nichts gegen einer kleineren Wohnung, nur es gibt keine, suche ein halbes Jahr schon.
Ich möchte nur wissen wie hoch mein eigen zu zahlender Teil sein wird, tut mir leid ich habe es nicht verstanden aus dem Schreiben.
Du hast es schon im Eingangspost richtig erkannt.
Ab 01.04. übernimmt das JC nur noch 372 € zzgl. HK.
55,48 € müsstest Du selber leisten und kannst Du wahrscheinlich auch durch Dein Einkommen. Was Du aber beachten solltest ist, dass zukünftig auch Betriebskostennachforderungen und Erhöhungen von Dir alleine zu tragen sind.
Hi, wo liest du denn das heraus?
Weil ich mich immer frage, warum sich HE Gedanken um die Anzahl, bzw. Festsetzung der Bewerbungen machen.
Ich würde so viele schreiben, wie mir möglich ist und wenn es 10 am Tag wären....
Du möchtest gar nicht arbeiten, oder?
Ich bekomme jedes Jahr Heizkosten zurück und jedes Jahr werden meine Nebenkosten angepasst.
Cool, dann bist Du irgendwann bei NULL
Deine Vorstellung geht dahin, dass Du bis 2018 von Arbeitsverpflichtungen und Maßnahmen weg bist und Dein Mann zusätzlich bis 2020???
Nicht Dein Ernst, oder?
Jetzt hab ich den Unfug mal gelesen . Hoffentlich hat der zuständige Vermittler oder Fallmanager irgendwo eine Maßnahme mit Rechtschreibung und Grammatik für den Verfasser parat. Wäre dringend nötig .
Das habe ich auch gedacht.
Und ich würde nicht wollen, dass mein Name unter solch einem Geschreibsel auftaucht.