Geh doch mal zur Berufsberatung des Arbeitsamtes. Vielleicht findest du einén Ausbildungsberuf, der dir gefallen könnte. Evtl. höherwertigen Schulabschluss nachmachen?
Posts by Gerliko
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Schulische Ausbildung
Da noch keine Erstausbildung vorhanden ist, dürften noch die Eltern für den Unterhalt zuständig sein (auch, da unter 25). Kommt aber auch auf deren wirtschaftliche Verhältnisse an!
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Existenzminimum
Es zählt das gesamte Einkommen.
Es könnte evtl. nur noch Wohngeld in Frage kommen. Hängt davon ab, wie teuer die Wohnung ist. -
Muss ich mich beim JC bewerben?
Dem von Alida Geschriebenen stimme ich zu
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Muss ich mich beim Jobcenter bewerben?
Bewerben kann man sich wo man will; Hauptsache man tut es. Auch beim JC.
Warum immer nur Studien betreiben? Arbeitsuchende wollen nicht immer nur "studiert" werden.
Beratung ist sehr wichtig in den sozialen Stellen! Dort gibt es viel zu wenig bezahlte "Leute". -
Mein Sohn macht mich kaputt
Die einzige Lösung ist wohl, ihn auf die Straße zu setzen, damit er zur Vernunft kommt; schon wegen der anderen Familienmitglieder.
Etwas anderes dürfte hier wohl nicht mehr greifen!
Wünsche viel Kraft! -
1. Eine Zurückverweisung ist nicht mehr möglich, da die Wohnung schon
besteht.
2. Sie hat ausgelernt, also entfällt die Unterhaltspflicht.
3. Unterhaltspflichtprüfung evtl. nur noch, wenn sie aufgrund von
Erwerbsunfähigkeit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnte; also
ein Sozialfall wäre bzw. würde. -
Für ALG II reicht ja auch arbeitslos gemeldet, hier geht es um "ausbildungssuchend" als Voraussetzung für Kindergeld. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Also: Ab zum Jobcenter "Jugend", ausbildungssuchend melden, Bescheinigung ausstellen lassen, dass du eine Ausbildungsstelle suchst und damit zur Familienkasse.
Dann aber bitte auch auf Ausbildungsstellen bewerben oder sich um einen Schulplatz für einen höheren Schulabschluss kümmern. Ohne Ausbildung hat man nix in der Hand später. Kann man auch neben einem 1-uro-Job, den dir das Jobcenter sowieso sofort gibt.
Wieso beantragen eigentlich deine Eltern das Kindergeld nicht, geht doch viel einfacher! Hab ich für meine Tochter damals auch gemacht. Kannst es ja dann von deinen Eltern kriegen. -
Stelle einen Überprüfungsantrag bzgl. des AGL II, wo dir das Kindergeld angerechnet wurde. Was man nicht erhalten hat, kann einem nicht angerechnet werden.
Die klären das dann bestimmt unter sich! -
Mein Mann hat, 4 Jahre SaZ, aber schon etwas länger her, Übergangsgebührnisse bekommen. Hatte aber auch sofort einen Arbeitsplatz danach, musste die Übergangsgebührnisse nach Steuerkl. 6 versteuern, zusätzlich zum normalen Gehalt.
Für die Zeit der BW wurden nur Rentenversicherungsbeiträge nachgezahlt, dafür musste man extra einen Antrag stellen.
Hier mein Tipp:
Stell die Frage im "Soldatentreff.de", das ist eine Community für die Soldaten. -
Die Übergangsgebührnisse ersetzen doch das Arbeitslosengeld.
Noch mehr bekommt man nicht! -
Schließe mich Jette voll an.
Nur Rentenversicherungsbeiträge gibt es keine mehr!
Krankenversicherung läuft ja über die Familienversicherung -
Antrag stellen.
Wenn eine Fahrt unter 6,00 € kostet einfach zwei zusammenfassen, dann Antrag abgeben und es :)wird alles erstattet! Wird so gemacht, weil sich sonst die Überweisung nicht lohnt. Erstattet werden grundsätzlich alle Fahrten. -
M.E. dürfte das wohl kaum möglich sein. Direkt nach der Ausbildung sind die Vermittlungschancen doch am größten. Wieso willst du da denn sofort pilgern? :(Ein Arbeitsplatz dürfte doch wohl Vorrang haben oder nicht?Wenn ich dann einen Arbeitsplatz hätte würde ich im Urlaub pilgern und mich beim Herrn für die Hilfe bedanken!:)
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Geh in die Volkshochschule. Wenn du wirklich so clever bist, brauchst du dafür auch keine eineinhalb Jahre. Dann kann man auch mit verkürzter Zeit die Prüfungen ablegen. Erkundige dich mal, ist wirklich so! Also los und ran an den Hauptschulabschluss und beweis dir selbst was:cool:
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Hallo, mit 20 sollte man doch noch in der Lage sein, einen Hauptschulabschuss zu machen. Den braucht man sogar, wenn man eine Umschulung aus Gesundheitsgründen machen will!
Also, nix wie ran!:cool: -
Ich weiss nicht, was an gebrauchten Möbel auszusetzen sein sollte.
Matratze o.k. würde ich auch nicht nehmen.
Aber sonst finde ich die Verweisung auf Gebrauchtmöbel in Ordnung