Quote from Krakowiak;244220
Die Zahlen zeigen sehr deutlich, die nach meiner Meinung sehr hohe Erfolgsaussicht von Widerspruch und ggf. Klage, wenn man den starken Eindruck hat, das Bescheide fehlerhaft waren.
Kunststück. Bspw. gilt eine Klage auch bereits dann als erfolgreich, wenn der Kläger nur einen Bruchteil dessen bekommt, was er verlangt hat, das Jobcenter aber den weitaus größten Teil der Forderung abwehren konnte.
In der letzten Champions League-Saison musste sich Bayer Leverkusen dem FC Barcelona in einem Spiel mit 1:7 geschlagen geben. Nach dem Spiel war teilweise von einer "Demütigung" die Rede. Würde man die gleichen Maßstäbe anlegen, wie bei der Klagestatistik, wäre das Spiel für Bayer ein Erfolg gewesen, schließlich haben sie ein Tor geschossen - dass sie aber auch sieben kassiert haben, fällt da unter den Tisch.
Außerdem darf man auch nicht vergessen, dass sich nicht mathematischer Genauigkeit bestimmen lässt, was "Recht" ist. Unser Rechtssystem ist auf möglichst hohe Einzelfallgerechtigkeit ausgelegt und arbeitet deshalb viel mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Mein Lieblingsbeispiel dazu sind die KdU. Die werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, soweit sie "angemessen" sind. Ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Und darunter kann jeder etwas anderes verstehen. Da insbesondere die Revisionsgerichte so gern die "Umstände des Einzelfalles" betonen, lassen sich für solche unbestimmten Rechtsbegriffe auch nur schwer Formeln entwickeln - auch wenn das aus Gründen der Rechtssicherheit wünschenswert wäre. Jeder, der eine juristische Ausbildung absolviert, lernt als allererstes, dass man mit korrekter juristischer Arbeit zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Insofern heißt auch eine für das Jobcenter verlorene Klage nicht automatisch, dass man schlecht gearbeitet hätte. Es reicht schon aus, dass der Richter eine andere Auslegungsmethode bevorzugt, die Tatsachen anders gewichtet usw., um ein Klageverfahren trotz sorgfältiger Arbeit zu verlieren. Dass Verwaltung und Gericht, ja auch Gerichte untereinander nicht immer gleicher Rechtsauffassung sind, zeigt für mich viel mehr, dass die Kontrollmechanismen unserer Demokratie funktionieren. Und das m.M.n. sehr zu begrüßen.