Hallo,
Ich hab mal wieder eine Frage, diesmal in Bezug auf einen Überprüfungsantrag.
Ich bin gerade dabei einen Überprüfungsantrag zu stellen. Einige der Bescheide die überprüft werden sollen, wurden bereits durch einen Änderungsbescheid aufgrund zuwenig ausgezahltem anteiligen Sozialgeld aufgehoben.
Ist mit diesem Änderungsbescheid der komplette alte bescheid aufgehoben oder nur der Teil des Bescheides, der sich auf das Sozialgeld bezog, also der Teil, der überprüft wurde? Muss ich mich in meinem neuen Überprüfungsantrag also auf den Änderungsbescheid beziehen, auch wenn etwas anderes der alten Bescheide Überprüft werden soll? Im Änderungsbescheid ist nämlich nur das Sozialgeld aufgeführt, nicht die jeweils komplette Berechnung.
Danke schonmal für eure Antworten.