Danke Turtle
Eine ist 13 und die anderen beiden jeweils 20 und 22
Danke Turtle
Eine ist 13 und die anderen beiden jeweils 20 und 22
Werde das morgen einem Sozialrecht Anwalt weitergeben... das kann nicht sein, dass kein Anspruch besteht! Wovon soll man leben? 5 Personen 100 - 200 Euro oder was?
Ja, gut dann nehmen wir mich eben raus! Einen so großen Unterschied würde das aber nicht machen, weil die Wohnung nicht gerade die teuerste ist und für 5 Personen 110 qm angemessen sind, denke ich mal!
Ja, an die Stadtwerke zahlen wir monatlich 348 Euro für Gas, Strom, Wasser und Abwasser!
ps.: War ein Tippfehler!
Im einzelnen:
Regelsatz Haushaltsvorstand: 359 Euro
Regelsatz Haushaltsangehöriger: 287 Euro
HA:
Regelsatz HH-Vorstand: 323 Euro
anteil. Unterkunfts- und Nebenkostenanteil: 112,69 Euro
anteil. Heizungskosten: 19,17
Summe Bedarf: 454,86 Euro
sonstiges Einkommen: 519,95,45 Euro
Überschuss: minus 65,09 Euro
HV:
Regelsatz HH-Vorstand: 323 Euro
anteil. Unterkunfts- und Nebenkostenanteil: 112,69 Euro
anteil. Heizungskosten: 19,17
Summe Bedarf: 454,86 Euro
sonstiges Einkommen: 392,45 Euro
vorl. Anspruch: 62,41 Euro
Überschuss von HA: 65,09 Euro
Zusätzlich aufgelistet:
Grundmiete: 426,16 Euro
Nebenkosten: 250 Euro
angemessene Unterkunftskosten: 676,17 Euro
Heizungskosten: 115 Euro
Personen im Haushalt: 6
Ergebnis: Kein Anspruch
Sie verfügen über ausreichendes Einkommen i.S.d. § 41 SGB XII i.V.m. §§ 82 bis 84 SGB XII, um ihren Bedarf zum Lebensunterhalt zu decken. Die Begründung ergibt sich aus der beigefügten Berechnung, die Bestandteil dieses Bescheides ist.
Ich geh mal davon aus, dass meine Eltern tatsächlich keinen Anspruch haben! Aber wie sieht das mit meinen Geschwistern aus? Die erhalten ja auch keine "Sozialhilfe" mehr!
Was ist nun zu tun?
Bitte helft mir/uns weiter! Die Verzweifelung ist groß!
Hallo,
meine folgende Angelenheit handelt sich um die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung!
Kurze Schilderung des Sachverhaltes:
Bis vor kurzem erhielt meine Familie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes i.H.v. ca. 1450 Euro. In der Bedarfsgemeinschaft leben 5 Personen, meine beiden Eltern (Eheleute) und 3 Kinder. 1 davon im Alter von 13 Jahren und die anderen Beiden 20 und 22. Für 2 Kinder wurde Kindergeld i.H.v. 368 Euro gezahlt. Mein Vater erhielt zudem eine Rente i.H.v. 392 Euro.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes liefen über meine Mutter, allerdings ist sie seit 1 Monat Rentnerin und erhält 520 Euro.
Nun erhielten wir von der Arge ein Schreiben, wonach die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wegfallen, da sowohl mein Vater, als auch meine Mutter nicht mehr erwerbsfähig sind und somit kein Anspruch mehr besteht. Die Arge erklärte aber, dass womöglich ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht. Deswegen sollten wir diese Stelle aufsuchen und dort einen Antrag stellen!
Bei der zuständigen Behörde dann erstmal vorgesprochen und ein Schreiben bekommen, wonach Unterlagen benötigt werden um einen Anspruch festzustellen.
Darunter Rentenbescheide, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, KFZ-Versicherung-Nachweis, Mietbescheiningung, Energiekosten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser), Ausweise etc.!
Beim nächsten Termin erklärte die nicht gerade nette Sachbearbeiterin, dass sie noch den Ablehnungsbescheid bzgl. der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und den alten Berechnungsbogen bzgl. dieser Leistungen benötigt. Sie meinte kommen sie am Donnerstag wieder (Sprechstunde, nur Montags und Donnerstag). Gesagt, getan! Aber nun meinte die Sachbearbeiterin sie haben keinen Anspruch und das entsprechende Schreiben habe ich schon der Post übergeben und müsste sie morgen erreichen. Ich frage mich aber, wie konnte die Sachbearbeiterin so eintscheiden, wo sie doch 2 sehr wichtige Unterlagen für die Berechnung bzw. den Anspruch noch gar nicht hatte?!
Unser gesamtes Einkommen beträgt:
Renten: 392 Euro/519 Euro
Kindergeld: 368 Euro
Unsere gesamten fixen Ausgaben betragen:
Miete: 570 Euro
Energie: 348 Euro
Es kann doch nicht sein, dass kein Anspruch besteht, wenn man mal die Ein- und Ausgaben gegenrechnet!
auch wenn mir nicht alles sehr schlüssig erscheint und es hier und da die ein oder andere unstimmigkeit in der berechnung gibt, werde ich das wohl so hinnehmen.
aber mein eigentliches problem ist ein anderes, das werde ich gleich in einem anderen thema schreiben.
ja, die ältere hatte einkünfte, aber das wurde dem amt auch so zugetragen und sie haben sich bereit erklärt, dass das mehr bezahlte geld in raten wieder zurückgezahlt werden kann.
die 13 jährige hatte aber definitiv kein einkommen. wie denn auch sie geht noch zur schule!
das macht die arge direkt
ja, 392 euro rente und 368 euro kindergeld. macht 760 euro
2300 euro - 760 euro = 1540 euro
ok, davon würde die miete abgehen. 570 euro
bleiben in etwa 1000 euro
so kommen wir dem ergebnis näher, aber nicht 100 %
naja dann werde ich es wohl dabei belassen, obwohl monatlich nie mehr 700 euro in etwa überwiesen wurden von der arge.
aber mich würde interessieren, warum meine beiden schwestern sowenig bekommen?!
Ich danke euch erstmal für die Antworten. Das ist sehr nett!
Der Freibetrag stand in der Internetberechnung, kam nicht direkt von mir.
Wie gesagt, ich werde in der Berechnung gar nicht mit aufgezählt.
Im Bewilligungsbescheid steht:
Monatlicher Gesamtbetrag 1462,41
Hiervon entfallen auf:
zur Sicherung des Lebensunterhalts
Antragsteller - 234,11 Euro
Ehepartner - 234,11 Euro
Tochter, 13 jahre - 27,67 Euro
Tochter, 20 jahre - 80,90 Euro
Sohn, 22 jahre - 205,08
Kosten für Unterkunft und Heizung
alle 5 Personen - 136,11 Euro, entspricht etwa 680 Euro
Ich habe aber gerade ca. 2300 Euro berrechnet... was mache ich falsch?
348 Euro monatlich an die Stadtwerke, davon entfallen auf Strom 88 Euro, Gas 115 Euro, Wasser 57 Euro, Abwasser 88 Euro
Ich kriege kein Bafög mehr und werde auch grundsätzlich seit Anbeginn der Berechnung nicht mit zur Bedarfgemeinschaft gerechnet. Die Begründung lautete Studenten erhalten keine Mittel, weil sie nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen! Habs dann so hingenommen! Aber es geht auch nicht wirklich um mich selber sondern um die restlichen Familienangehörigen und der Berechnung des Anspruchs.
Meine Berechnung geht so:
Ehepartner (ja)
Kinder (ja - 3), 1 davon bis 13 jahre und die anderen beiden zwischen 18 - 24
monatliche Kaltmiete 570 Euro
Stadtwerke (Gas, Strom, Wasser, Abwasser) monatlich 348 Euro
monatliches Nettoeinkommen: Erwebsminderungsrente 392 Euro, Kindergeld 368 Euro
Berechnung nach Internet:
Regelleistung Antragssteller und Partner jeweils 328 Euro
Regelleistung Kinder bis 13 jahre 251 Euro
Regelleistung Kinder bis 24 jahre 584 Euro
= 1492
Dann kommen Miete 570 Euro und Heizkosten 348 Euro. minus 18 % warmwasserzuschlag.
Summe Unterkunft 855 Euro
Gesamtbedarf also 2347
davon minus Einkommen 392 Euro (Rente) und 368 Euro (Kindergeld)
100 Euro davon (Freibetrag) = 660 Euro
Anspruch Arbeitslosengeld 1687 Euro
Ist da jetzt die Miete schon abgezogen oder ist das der Gesamtbetrag?
Hallo erstmal, ich bin neu hier und hätte gleich eine Frage!
Unzwar gehts um unseren Haushalt! Meine Familie bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Wir sind insgesamt 6 Personen:
Meine Eltern
Ich, 26 jahre, Student
Bruder, 22 jahre, arbeitssuchend
Schwester, 20 jahre, Schülerin
Schwester, 13, jahre Schülerin
Für meine beiden Schwestern erhält mein Vater Kindergeld i.H.v. 368 Euro. Mein Vater erhält zudem eine Erwerbsminderungsrente i.H.v. 392 Euro. Weiteres Einkommen ist leider nicht vorhanden.
Die Miete der Wohnung (110 qm) beträgt 570 Euro. Außerdem zahlen wir monatlich 348 Euro an die Stadtwerke für Strom, Gas, Wasser und Abwasser. Für die KFZ Versicherung zahlen wir halbjährlich 286 Euro.
Laut der Berechnung vom Amt bekommen wir monatlich 1462,61 Euro. Allerdings wird hiervon noch die Miete abgezogen, die direkt vom Amt überwiesen wird. Der Restbetrag wird auf das Konto überwiesen. Nach meinen Berechnungen ergibt sich aber ein Bedarf von 2347 Euro.
Liege ich damit richtig oder ist die Berechnung, die ich gerade im Internet gemacht habe falsch?