Von den ganzen anderen Sachen abgesehen würdest Du während der BVB Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Deine notwendigen Fahrtkosten bekommst Du im Rahmen der BAB erstattet.
Posts by Minimaus
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supi
Wünsch Dir für Deinen weiteren Lebensweg alles Gute
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Hallo,
Du hast Ausbildungsgeld und keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Das nur mal so am Rande
Das mit den 3 Monaten Weiterzahlung des ABG (Ausbildungsgeld) stimmt.Schau mal in den Bewilligungsbescheid des Ausbildungsgeldes. Und nicht nur beim Betrag, sondern auch das Kleingedruckte. Da sollte das mit der Weiterzahlung im Krankheitsfall stehen.
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Hallo Emma87,
genauso ist es. Leg das Geld an die Seite. Du bekommst mit den Anrechnungsbescheiden gleich eine Zahlungsaufforderung, in der alles geschrieben ist. Der von Dir berechnete Betrag ist so korrekt.
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Hä ??
Wieso ziehst Du nur 100 € ab ?? Der Freibetrag beträgt 165 € im Monat. Und zwar auch wenn der NV Mitte des Monats erst angefangen hat.
234,48 € - 165 € = 69,48 € Anrechnungsbetrag.
Und dieser wird abgezogen !
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Hallo,
ja hast Anspruch
Die Zeiten werden zusammengezählt.
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ich hab den Gesetzestext in meiner obigen Antwort nachgeschoben
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Hallo Susanne,
kannst Du bitte mal die Berechnung anonymisiert hier hochladen/einstellen ?
Die müßte bei dem Ablehnungsbescheid dabei gewesen sein.
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Davon ab kann man vollständige Antrags-Unterlagen auch einfach mit der guten alten Post verschicken oder im Umschlag in den Hausbriefkasten der AfA stecken
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Quote from plustig;277835
Dachte ich mir schon fast das, das als "Wohnen bei den Eltern" gilt. Weil eigentlich wohne ich ja bei der Lebensgefährtin.
Nur wohnt Dein Vater da auch, und somit lebt ihr einem EINEM Haushalt. Ergo, kein BAB Anspruch.
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Hallo,
wenn die Beschäftigung am 05.11. begonnen wurde dann greift in den ersten 4 Wochen (oder im ersten Monat) die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers NICHT !
Dann mußt Du sofort bei Deiner Krankenkasse Krankengeld beantragen !
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Hallo,
nein, wird es nicht
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Hi,
die Lohnerhöhung wird in diesem Bewilligungsabschnitt der BAB nicht weiter berücksichtigt. Du bekommst die bewilligte BAB in besagter Höhe weiter.
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Allerdings erhöht sich der BAB Satz auf max. 465 € bei eigener Wohnung.
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Mit den hier schon genannten Nachweisen zur Vertretung gehen und das regelen.
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Hallo,
Kindergeld wird grundsätzlich nicht angerechnet.
Und das abgebrochene Studium ist auch grundsätzlich unschädlich, solange es nicht zu einem Abschluß geführt hat.
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Hallo,
geh zur Agentur und stelle einen sogenannten "Vorausleistungsantrag". Alles weitere wird Dir dann dort erklärt.
P.S.: Ich verschiebe mal in die richtige Rubrik.
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Auf dem Antrag sollte normalerweise der Tag der Antragstellung vermerkt sein. Dafür gibt es extra ein Feld.
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Hallo,
das kann doch hier keiner beurteilen, wieviel BAB die tatsächlich erhälst. Keiner weiß, was Du in den BAB Rechner eingeben hast.
Leider ist die BAB Berechnung ziemlich kompliziert und der Laie kann auch schnell mal einen Betrag an die falsche Stelle schreiben, oder einen Haken falsch setzen.
Was Dir aber sicher ist, ist die Ausbildungsvergütung, das Kindergeld und die Halbwaisenrente