Hi
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
- Sie müssen arbeitslos sein.
- Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
- Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Zur Bemessung wird nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Zahlungen oder Leistungen (zum Beispiel Krankengeld) werden nicht zur Bemessung herangezogen.
Für die Bemessung wird aus den versicherungspflichtigen Arbeitsentgeltabrechnungszeiträumen, die im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen (Bemessungsrahmen) und am Tag Ihres Ausscheidens abgerechnet waren, zunächst ein Bemessungszeitraum ermittelt. Umfassen diese
- mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird aus dem gesamten Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum ein tägliches Durchschnittsentgelt (Bemessungsentgelt) ermittelt.
- nicht mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre verlängert. Können auch in diesem verlängerten Bemessungsrahmen keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelt ist in vier Qualifikationsstufen gestaffelt und von der Beschäftigung abhängig ist, auf die sich die Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit für Sie erstrecken.
Zum Nachlesen:Bemessungsentgelt/ -zeitraum