QuoteIch habe mich die letzten 3 Jahre im Ausland aufgehalten.... Ich frag mich nur warum ich von 2 verschiedenen Stellen höre das ich noch Restanspruch habe und dann kurz danach habe ich ploötzlich nix mehr.
Hi,
die zweite Frage kann dir hier niemand beantworten.
Da du wie du schreibst in den letzten 3 Jahre im Ausland warst ist natürlich von der vierjährigen Frist schon mal drei Jahre weg.
Schau doch mal einfach auf deinen damaligen Bewilligungsbescheid. Vier Jahre ab dem Datum Beginn ALG I plus einem Tag ist dann der alte Anspruch verfallen.
Falls du deinen alten Bewilligungsbescheid nicht mehr hast, gehe zur Leistungsabteilung und lasse dir anhand deiner Leistungsakte die Ablehnung deines Antrages auf ALG I genau erklären.
Die Arbeitsagentur hat hier keine persönlichen Interessen sondern hält sich an die in deiner Akte vorliegenden Fakten.
Irrtümer sind nie ganz auszuschließen. Aber dann bleibt dir gegebenenfalls der Widerspruch.