Weshalb wurde dir Wohngeld versagt ?
Posts by prinzessinLara
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Wenn dir die Ratenhöhe aktuell zu hoch ist, rede einfach mal mit dem Sachbearbeiter - hilft fast immer.
Musst es aber dann begründen, evtl. noch andere Abzahlungen etc.
Auch wenn du den Bescheid nicht gelesen hast, ist dir bestimmt aufgefallen wenn du mehr Geld bekommst.
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Hast du einen eigenen Stromzähler ? Handelt es sich um eine eigene Wohnung im Haus (eigene Küche und eigenes Bad) oder ist Küche und Bad zur Mitbenutzung ?
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Du hast dann wohl Leistungen nach dem 3 Kap . SGB XII erhalten (da befristete EU). Durch das Zusammenziehen mit deiner Freundin solltest du schnell beim Jobcenter vorstellig werden und den Gesamtbedarf der Haushaltsgemeinschaft berechnen lassen. Auf das Einkommen erhält deine Freundin entsprechende Freibeträge. Bei einem möglichen Anspruch wärst du dann auf krankenversichert.
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Leistungen nach welchem Kapitel (SGB) XII werden dir gewährt ? 3. Kapitel oder 4. Kapitel ?
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Hallo Melek,
vielleicht ändert sich dein Gesundheitszustand ja mit der Trennung und es geht aufwärts...
Wie auch immer, der finanzielle Punkt darf nicht der Grund für dein Bleiben sein.
Lass dich mal in Sachen Wohngeld beraten.Du kannst auch einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherungsleistungen) stellen. Das Amt wird dir dann sagen, dass deine Wohnung sozialhilferechtlich unangemessen groß ist. Dann hast du entweder 6 Monate Zeit dir eine kleinere Wohnung zu suchen oder du lässt dir ein Attest von deinem Arzt geben, dass ein Umzug auf Grund deiner Erkrankungen nicht möglich ist.
Das wird das Amt dann evtl. durch den Amtsarzt prüfen lassen.Das Amt kann dir auch bei Problemen einen Sozialarbeiter zur Verfügung stellen. Der ist dir dann behilflich und macht den Antrag mit dir zusammen auf Wunsch bei dir zu Hause.
Gruß -
Hallo,
du kannst z.B. einen Antrag auf EU-Rente stellen.
Der Rententräger kann feststellen ob du EU bist oder nicht. Selbst wenn du keinen Anspruch auf Rente hast wegen fehlenden Vorversicherungszeiten so hast du im günstigsten Fall einen Nachweis daüber, das du EU bist (es sei denn der Rententräger stellt fest , dass du erwerbsfähig bist).
Gruß -
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Klar hast du weiterhin Anspruch auf Leistungen.
Dein Sachbearbeiter wird dich auffordern deinen Lebensunterhalt durch eine Vollzeitstelle sicher zu stellen. Aber solange du deine Bemühungen nachweist, wirst du weiterhin Leistungen erhalten.
Du musst ja auch krankenversichert werden.Wenn du dein Studium dann anfängst, ist es dann vorbei mit einem Anspruch.
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Kann kaum glauben das 30 geblieben sind....
Die saßen wohl ganz hinten und haben nicht mitbekommen, das sie gehen können.... -
Erkundigt euch erstmal nach den Mietpreisen im neuen Ort, vielleicht spart ihr
durch den Umzug in eine neue Wohnung Mietkosten, welche dann kurzfristig die Umzugskosten decken.Sachbearbeiter:
Für mach einen Rechtsanwalt gibt es auch noch das BSHG. -
Pegga:
In vielen Städten gibt es sog. Wohngruppen für Jugendliche (WG´s von einem Sozialarbeiter betreut).
Zu finden meist über die großen Träger wie AWO / Diakonie/ Caritas etc.
Würde einfach mal da anrufen.... -
Das Leben ist kein Ponyhof...
Wir berechnen Ansprüche und keine Wünsche. -
Hast du zuviel Zeit ?
Was sollte denn die Frage, wenn du schon eine Zusage hast ?
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sorportium:
Punkte 2.3 und 2.4 beinhalten ein "z.B". und ein "usw".
D.h,. eine beispielhafte aber nicht abschließende Aufzählung... -
Wenn du nichts zu Verheimlichen hast, dürfte die Vorlage von Auszügen doch kein Problem sein, ist doch auch in deinem Interesse...
Frage mich nur, warum man so viele Kreditkarten braucht.... ??? Die Jahresgebühr kann man doch bestimmt anders verwenden/ausgeben. -
Die Angabe von Bankverbindungen bezieht sich auf alles, somit auch auf Sparkonten, Girokonten, Kreditkartenkonten, Depokonten.. etc.
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Sabrina 1985:
Wäre für mich als Sachbearbeiter auch kein Problem deine Miete anzuerkennen, wenn sie angemessen wäre, ohne dem Mietvertrag vorher zugestimmt zu haben.
Problematisch ist es nur dann mit der Mietkaution. Ohne vorherige Zustimmung erfolgt dann auch keine Übernahme der Mietkaution oder Umzugsbeihilfe..
Solltest du vorher mal mit dem Sachbearbeiter abklären.
Gruß Lara -
Gemäß deinen Mitwirkungspflichten bist du verpflichtet, alle deine Bankverbindungen anzugeben. Dazu zählt auch die Angabe, dass du im Besitz eines Kredikkartenkontos bei der Bank XXX bist. Da du jedoch entw. regelmäßig oder aber einmal im Jahr eine Abrechnung hierüber erhältst, wird dich dein Sachbearbeiter auffordern Kontoauszüge hierüber vorzulegen.
Wenn auf deinem Kreditkartenkonto keine Einnahmen vorhanden sind und du lediglich die 200,00 € von einem Konto auf das andere Konto hast überweisen lassen, dann wird auch bei dir kein Geld in Abzug gebracht.
Gruß Lara -
Accser:
Mit welcher Begründung will deine Freundin denn einen Antrag auf Übernahme von Umzugskosten oder geänderten Unterkunftskosten stellen?
Die Begründung ich "gründe jetzt eine WG " scheitert spätestens dann...
Gruß Lara