Hi,
mehr Geld möchte nicht nur die Fragestellerin haben. Es gibt aber keinen Grund für das JC, diesem Wunsch nachzukommen.
Hi,
mehr Geld möchte nicht nur die Fragestellerin haben. Es gibt aber keinen Grund für das JC, diesem Wunsch nachzukommen.
Hi,
handelt es sich denn um eine abgeschlossene Wohnung?
Bei Mietverträgen mit den eigenen Eltern ist gar nicht so selten der Gedanke des § 117 BGB (Scheingeschäft) erheblich.
Hi,
deine Ausdrucksweise lässt die Vermutung zu, dass du durchaus, in der Lage zu sein scheinst, dich um Arbeit zu kümmern. Kleiner Tip: So könntest Du vielleicht doch noch einen Teil der Abfindung retten.
Von Sparsamkeit für den Dienstherren zu reden, ist aber doch etwas schräg: Der "Dienstherr" hat nämlich keinen Topf voller Geld, den er nach Belieben ausschüttet. Er verwaltet das Geld, das die Menschen erwirtschaften, die sich um Arbeit kümmern.
Hi,
kurz und sachlich geantwortet: es sollte eigentlich bessere und kreativere Wege geben, eine kurze finanzielle Lücke zu überbrücken als zum Amt zu rennen.
Außerdem schreibst du erst, du hättest niemand, der dich unterstützt und dann taucht plötzlich ein bruder auf, der 1000 Euro monatlich für Medikamente vorstreckt. Plausibel ist das wirklich nicht!
Hi,
es sollte doch normalerweise auschlaggebend sein, wie ihr der Verantwortung für ein gemeinsames Kind gerecht werdet. Ob dafür ausschlaggebend sein sollte, Sozialleistungsansprüche zu optimieren, ist doch eher zweifelhaft!
Falls ich alles angerechnet bekomme kann ich ja auf Notar, Vertrag etc. verzichten d.h. ich muß die Sache unter vier Augen Regeln auf die Hand und so. Bin ja nicht Blöd!
Hi,
falls du scharf auf ein Strafverfahren bist, kannst du das machen. Ob das aber mit dem letzten zitierten Satz vereinbar ist?
Hi,
mag schon sein, dass das JC wegen der nicht angegebenen 2 Personen und der deshalb zuviel gezahlten Miete einen Betrug annimmt. Dir sollte es egal sein. Du kannst nur hoffen, die Mieter schnellstens ausziehen. Dabei sei vorsichtig mit so was wie Stromabdrehen, damit handelst Du Dir schnell Ärger ein.
Hi,
es wird so mancher "Refugee", "Flüchtling" oder wie auch immer seine Chance ergreifen und sich integrieren, manche werden auch scheitern, weil sie nicht wollen oder können.
Aber die es schaffen sind allemal ein Gewinn gegenüber Leuten wie unserem "Jüngelchen", der nur noch jammert, aber scheinbar nichts Konstrutives zu Wege bringt.
Yamato gebe ich also völlig recht.
Hi,
wieso fragst Du überhaupt, wenn Du eh alles besser weißt?
Wieder so ein Jüngelchen mit Absahnermentalität, das mit dummfrechem Gerede glänzt.
Hi,
wenn der Versagungsbescheid mit Hinweis auf § 66 SGB I erstellt wird, kannst Du die Mitwirkung jedenfalls nachholen. Eine rechtzeitige Nachholung wird niemand bezweifeln können.
Der versagungsbeschedi sagt also nicht, dass Du keine Leistung kriegst, sondern nur, dass Du die Leistung zunächst nicht kriegst.
Sprichst Du also am Montag mit kompletten Unterlagen beim Amt vor, müsstest Du unabhängig vom Widerspruch die Leistung kriegen.
Beeile Dich aber, denn ein Widerspruch bei der Zentrale kann dazu führen, dass deine Unterlagen erst mal im Amt hin- und her geschickt werden, also nicht greifbar sind.
Hi,
es gibt weniger Ärger für eine verspätete Anzeige von Dir als bei einer Anhörung nach einem Datenabgleich oder einer zufälligen Entdeckung des Jobcenters.
Welches Risiko Du eingehen willst, kannst Du nur selbst entscheiden.
Hi,
Du kannst Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen, denn es bei einer vernünftigen Meinungsverschiedenheit mit der Rentenversicherung geben wird.
Wenn es Dir nur um eine Beratung geht, kannst Du aber auch bei dem Rententräger nach einem Termin bei den sogenannten "Versichertenältesten" fragen. Die geben meist kompetent und unvoreingenommen Auskunft.
Hi,
nach § 11 A Abs.3 SGB II dürfte das kein Einkommen sein.
Hi,
bei einem derartigen Fallbeispiel sollte man eines nicht übersehen: Aktuell ist das Sozialsystem in Deutschland relativ komfortabel. Ob und in welchem Umfang das so weitergeht, ist völlig offen.
Jeder, der aus seinen beruflichen Zusammenhängen herausspringt, läuft Gefahr, in einer sozialen Realität zu landen, die nicht mehr so bequem ist, wie der Bezug von SGB II Leistungen.
Von daher sind diese Gedankenspiele nicht frei von Zynismus.
Hi,
ohne Rückforderungsbescheid darf das JC das Geld nicht einfach einbehalten. Eure Schwierigkeiten sind trotzdem nicht so ganz plasibel. Schließlich wusstet Ihr doch, dass ihr deutlich zu viel Geld gekriegt habt?
Hi,
Beratungstellen haben unter anderem die Sozialverbände, die Arbeitwohlfahrt und die Diakonie. Hängt auch von dem Ort ab, in dem Du wohnst.
Solche Beratungsstellen snd sinnvoller als ein Rechtsanwalt, der oft nicht an Deiner Gesamtsituation interessiert ist, sondern nur Gebührentatbestände bauen möchte.
Hi,
es scheint so, als hättest Du Bedenken, mit einer Zuständigkeit des Sozialmates aus dem Erwerbsleben gänzlich herausgeboxt zu werden. Das muss aber nicht so laufen. Es kann vielmehr sein, dass Du für einen begrenzten Zeitraum SGB XII erhälst und dann, wenn es Dir gesundheitlich wirklich besser geht, wieder erwerbsfähig bist.
Du musst also wissen, ob es wirklich sinnvoll ist, erst langwierig über die Bewertung Deines jetzigen Gesundheitszustandes zu streiten, zumal das Ergebnis scheinbar völlig offen ist.
Es könnte auch eine gute Lösung sein, Dich auf die Gesundheit zu konzentrieren und den Rest abzuwarten.
Hi,
allem Anschein nach ist dies gar nichts für einen Widerspruch. Die Bewilligung war richtig, auch im Dezember. Nur wurde aus unklaren Gründen der für Heizung gewährte Mehrbetrag im Dezember wieder abgezogen. Setze dem JC eine Frist bis zu der der Betrag auszahlen ist. Sinnvoll wäre auch persönlich vorzusprechen, um eine Erklärung zu erhalten.
Wenn das alles nicht hilft, gilt es zum Sozialgericht zu gehen.
Hi,
zumeist findet sich auf solchen seiten gar keine Begründung für solche Aussagen. Wenn doch sind sie rein politisch und damit für eine ernsthafte juristische Diskussion ungeeignet.
Also sind solche Seiten für die Tonne.
Hi,
wenn in dem Bescheid, den Du im Oktober gekriegt hast, wirklich drinstand, dass Du 275,00 Euro mehr bekommst, ist falsch, Dir einfach das Geld abzuziehen. Dann könntest Du schon mal mit dem Sozialgericht drohen, ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz könnte da lohnend sein.