Hi,
in der konkreten Situation halte ich es für alles andere als sinnvoll, sich mit dem JC anzulegen.
Die TE kann darlegen, dass sie letztlich der Situation nicht gewachsen war und ohne Böswilligkeit in die Problematik geraten ist. Um dies überzeugend zu tun, ist eine Beratung allemal gut.
Sich über nicht beweisbare Meldungen zu streiten, ist eher kontraproduktiv. Und die Idee, das JC habe Mitschuld, weil es nicht gemerkt habe, das auch die Schwester unter der gleichen Adresse gemeldet war, halte ich - zurückhaltend gesprochen- für sehr gewagt. Zumindest bei unterschiedlichen Nachnamen in einem Mehrfamilienhaus dürfte das völlig unrealistisch sein.
Unabhängig davon ist, die Annahme nur 10 % des Regelsatzes zurückzahlen zu müssen, auch deshalb ziemlich verwegen, weil für 30% auch reicht, wenn man hätte merken müssen, dass viel zu viel Geld kam. Im Regelfall ist bei 12 Mieten für eine nicht bewohnte Wohnung grobe Fahrlässigkeit nicht zu bezweifeln. Wenn doch, müßten dafür schon sehr gute Gründe da sein. das JC ist Schuld, gehört sicher nicht zu solchen Gründen.