Ich habe den kompletten Sachverhalt nochmal mit einem Bekannten besprochen, und dieser meinte daraufhin,
dass ich dem Sachbearbeiter bei dem Termin, der bald folgen wird, auf keinen Fall mitteilen darf, dass ich krank
geschrieben bin, weil sonst das ALG1 sofort eingestellt wird." Ist das so richtig?
Wenn ich dem Sachbearbeiter der AfA beim Termin nun mitteile, dass ich einen Rentenantrag gestellt habe, muss die AfA ja - folgt man nun Deinen Ausführungen - das Ergebnis dieses Antrages abwarten.
Muss die AfA bis dahin auf jeden Fall das ALG1 weiter zahlen, OHNE, dass ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle? Oder muss ich mich dem Arbetismarkt so oder so zur Verfügung stellen?
Stellst du den Rentenantrag nicht, dann hat dein Bekannter recht. Wenn du für die AfA nicht
unter die Nahtlosigkeit fällst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen. Wirst du weiter krank geschrieben, stehst du nicht mehr zur
Verfügung und das ALG1 wird eingestellt.
Stellst du den Rentenantrag, wirst du sozusagen nur bei der AfA geparkt, bis die Rentenversicherung entschieden hat und musst in der Zeit der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen.
Die AfA muss dann solange weiterzahlen, bis dein ALG1-Anspruch ausgeschöpft ist oder die Rentenversicherung entschieden hat.