droht nämlich die Kündigung sobald durch die (ggf. ungerechtfertigte) Minderung umgerechnet zwei Monatsmieten offen sind.
Das hält sich hartnäckig, stimmt aber nicht. Für eine Kündigung reicht schon 1 Monatsmiete Verzug.
droht nämlich die Kündigung sobald durch die (ggf. ungerechtfertigte) Minderung umgerechnet zwei Monatsmieten offen sind.
Das hält sich hartnäckig, stimmt aber nicht. Für eine Kündigung reicht schon 1 Monatsmiete Verzug.
Ich würde da erstmal mit den Stadtwerken reden, ob die nicht, anstatt sich an den Vormietern zu orientieren, einen realistischeren Abschlag ansetzen würden. 273 Euro monatlich für Gas ist schon 'ne Hausnummer.
Es handelt sich um ca.400 Euro insgesamt, die fehlen,
Sind diese 400 Euro die 2/3 der Kinder? Wenn ja, musst du nochmal nachsehen, die angemessenen KdU für einen Singlehaushalt allein sind meist höher als ein Anteil bei mehreren Personen.
Und ich weiß auch nicht, ob ein junger Mensch Lust hat, mit einer ollen Frau in einer Bude zu hausen in einem 6 Parteien Block, in dem ansonsten nur ältere Leute wohnen
Och, die gibt es durchaus. Manche wollen einfach nur in Ruhe und zügig ihr Studium durchziehen (wenn es relativ günstig ist, umso besser) und fahren am Wochenende eh heim.
Wenn du schon in einer Studenstadt lebst, wäre Untervermietung eines Zimmers keine Option für dich?
welchen weg kann mann nun einschlagen das hier ein teil der Nebenkosten und eine Miete übernommen werden?
Das Naheliegendste, einen Mietvertrag aufsetzen.
Der Sohn hat kein einkommen
Sollte der Sohn selber ALG2 beziehen, würden ihm die Mieteinnahmen natürlich als Einkommen angerechnet.
und wie ich mich verhalte, wenn ich doch keinen Daten dort eintragen kann???
Trag doch einfach ein, dass du keinen Unterhalt bekommst oder eingefordert hast, weil du dich nicht in Ausbildung befindest.
Ja, aber doch nur während dieser 1. Ausbildung. Wenn zwischen Schulende und Ausbildung nichts läuft, besteht auch kein Unterhaltsanspruch.
die Eltern sind normalerweise bis 25 oder bis Ende der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig.
Nicht normalerweise, sondern nur bei ALG2 und wenn man noch zu Hause wohnt und in Ausbildung befindet er sich momentan nicht.
Als ich voriges Jahr 18 wurde, hatte ich mit Zustimmung meiner Eltern und Vermieters die Wohnung übernommen.
Wahrscheinlich läuft aber der Mietvertrag über deine Eltern, sodass das Jobcenter davon ausgeht, dass du noch zu Hause wohnst? Sie müßten mit dir einen Untermietvertrag abschliessen.
Also, im Mietvertrag (und in der Anlage) steht dass du X Euro Miete + 175 Euro NK-Vorauszahlung zu leisten hast?
Dann so
Natürlich Widerspruch beim JC i.V. mit Eilantrag beim SG einreichen.
Nein, für mich liest sich das im Zusammenhang eher so, als wäre weder eine Pauschale noch eine Vorauszahlung im Mietvertrag angegeben und in der Anlage von der Vermieterin nur die Jahreskosten aufgeschlüsselt.
Deshalb ja meine Frage an die TE
Steht in deinem Mietvertrag oder in der Anlage eine Summe X, die du als NK-Vorausleistung zahlen musst?
KDU sind zu zahlen, wann sie anfallen. Dazu zählen auch die Nebenkosten.
Fallen sie denn laut Mietvertrag überhaupt an?
Es wurde alles erforderliche abgegeben ( auch den Mietvertrag, Jahresabrechung der Vormieterin, und die Anlage die von der Vermieterin ausgefüllt werden musste )
Steht in deinem Mietvertrag oder in der Anlage eine Summe X, die du als NK-Vorausleistung zahlen musst?
Sorry, klang irgendwie so, als könntest du ihn bringen, bzw. holen.
Dann Vorstellungsgespräche eben so timen, dass du ihn begleiten kannst und dann mit einer evtl. schriftlichen Jobzusage Antrag stellen.
Mutti kann ihn schließlich nicht täglich bringen und abholen
Kann Mutti ihm stattdessen das Auto nicht übergangsweise überlassen?
Das Alter ist da uninteressant. Es kommt darauf an, ob das deine erste Ausbildung ist. Und was heisst Eltern "anzapfen"? Das gehört nun mal zum Elternjob dazu.
Notfalls musst du dich mal nach einem Studien/Bildungskredit erkundigen.
Was ist mit Unterhalt von den Eltern?
Musst du unter §7 SGBII, Abs.5 gucken. Das betrifft allerdings Studenten, die noch zu Hause wohnen.
Jetzt hab ich deine Rechnung auch kapiert .
WG: Ich glaube nicht, dass wir (Mutter und Tochter U25) jemals als WG betrachtet würden. Eher als HG, denke ich mir.Mich interessiert deshalb, ob sich an der Berechnung z.B. der KdU etwas ändert, wenn sie 25 ist.
Warum nicht? Bei Geschwistern ist es ja auch so. Da ist lediglich die Frage, ob man gemeinsam wirtschaftet oder nicht. Du könntest auch an die Tochter untervermieten.
Bei einer HG wäre es genauso, wie in einer BG, also kein Unterschied, ob U25 oder Ü25.
ich habe 192 mehr als ich hätte, wenn ich allein wohnen würde.
Nein, weil die 192,- auf deinen Bedarf angerechnet werden. Die bekommst du doch nicht zusätzlich.
Deshalb u.a. die Frage, ob sich an der Berechnung etwas ändert, wenn sie 25,- ist? Z.B. Einstufung als Haushaltsgemeinschaft und dann die tatsächlichen KdU berücksichtigt werden könnten
Da wäre dann die Frage, ob ihr gemeinsam wirtschaftet oder jeder für sich. Wenn ihr unabhängig voneinander wirtschaftet, seid ihr m.E. eine WG und dann müssten dir auch die KdU für einen 1-Personenhaushalt zustehen.
Wäre es nicht einfacher, wenn du das Zimmer fest an deinen "Jemand" untervermietest und die Sprachschüler einfach über ihn laufen?